Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Stehen  infolge  politischer  Verhältnisse  oder  aus  anderen  Gründen  den
Verkäufern  keine  oder  nur  wenig  Käufer  gegenüber,  so  werden  seitens
der  Bankwelt,  zur  Abschwächung  der  unvermeidlichen  Markterschütterungen, ­
  mitunter  Jnterventionskonsortien  sKursregulierungssyndikate)
  gebildet.  Die  Banken  kaufen,  um  ein  weiteres,  rapides
Herabgehen  der  Kurse  zu  verhüten,  für  eigene  Rechnung  Effekten,  in  der
Erwartung,  sie  später,  wenn  wieder  Aufnahmelust  des  Publikums  besteht,
ohne  Schaden,  vielleicht  gar  mit  Gewinn,  abstoßen  zu  können.
Als  vor  einiger  Zeit  ein  Konsortium  seitens  der  Mitglieder  der  Stempelvereinigung ­
  gebildet  worden  war,  zwecks  Aufnahme  von  führenden  Börsenwerten, ­
  wurde  beschlossen,  jedem  Mitglied  der  Vereinigung  ein  bestimmtes
Marktgebiet  für  die  Jnterventionstätigkeit  zuzuweisen.  Nach  einem  einige
Tage  darauf  gefaßten  Beschluß  sollten  die  Mitglieder  die  bei  ihnen  zum  Verkauf ­
  gegebenen  Werte,  um  den  Markt  vor  weiteren  Erschütterungen  zu  bewahren, ­
  selbst  übernehmen.

3.  Der  Kursreitel
Man  unterscheidet  an  der  Börse  den  amtlichen  Verkehr  und  den
freien  Verkehr  (s.  S.  425).  Im  amtlichen  Kurszettel  werden ­
  nur  die  Papiere  notiert,  die  zum  Handel  an  der  Börse  durch  die
Börsenorgane  offiziell  zugelassen  sind.
Der  amtliche  Berliner  Kurszettel  ist  bereits  gegen  16  Uhr
in  den  Händen  der  Berliner  Abonnenten.  Die  schnelle  Herstellung  wird
nur  dadurch  ermöglicht,  daß  jeder  Kursmakler,  bevor  er  die  Kurse  ansagt,
einen  Zettel  mit  den  von  ihm  ermittelten  Kursen  in  die  unter  dem  Kurszimmer ­
  liegende  Druckerei  gibt,  wo  sofort  mit  dem  Satz  begonnen  wird-Kommen
  die  Börsensekretäre  mit  den  von  ihnen  protokollierten  Kursen  in
die  Druckerei,  so  sind  die  Zahlen  bereits  gesetzt  und  brauchen  nur  noch
verglichen  zu  werden.
Das  amtliche  Berliner  Kursblatt  enthält  folgende  Abteilungen:
I.  Telegraphische  Auszahlungen  und  Diskontsätze.
II.  Geldsorten  und  Banknoten.
III.  Deutsche  festverzinsliche  Werte:  1.  Anleihen  des  Reiches,  der  Länder,
der  Reichsbahn,  der  Reichspost,  Schutzgebietsanleihe,  Rentenbriefe,
2.  Anleihen  der  Kommunalverbände  (Anleihen  der  Provinzial-  »nd
preußischen  Bezirksverbände,  Kreisanleihen,  Stadtanleihen,  Zwcckverbände
  usw.),  3.  Pfandbriefe  und  Schuldverschreibungen  öffentlich-recht'

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