Niemals hätte Deutschlands Industrie den Aufschwung nehmen können,
hätte ihr nicht die Börse mit ihrem gut organisierten Terminhandel, der
dann eintritt, wenn die Form des Kassahandels nicht mehr genügt, hilf
reich zur Seite gestanden. Mittels des Terminhandels können von einem
Papier an ein und derselben Börse große Posten gekauft wie verkauft
werden, ohne daß hierdurch, wie es bei solchen Summen beim Kassageschäft
der Fall wäre, eine wesentliche Kursänderung stattfindet. Auch Kapitalien,
die erst später eingehen, z. B. infolge Rückzahlung einer Hypothek, kann
Man bereits vor dieser Zeit durch den Zeithandel anlegen und wird es tun,
falls man auf eine Steigerung der Kurse rechnet. Ebenso werden auch
häufig für den Verkäufer Gründe vorhanden sein, die Papiere erst
später zu liefern. Er verkauft seine Papiere, um sich den Kurs zu sichern,
an einem früheren Termin, als er das Geld braucht. Nicht zu unter
schätzen ist die berufsmäßige Börsenspekulation. Sie kann
durchaus volkswirtschaftlich nützlich sein. Diejenigen, die sie ausüben,
haben naturgemäß in erster Linie ihr eigenes Interesse im Auge, ver
hindern aber durch ihre den Tatsachen vorauseilende Spekulation Über
treibungen beim Eintreten dieser von ihnen vorausgeahnten Ereignisse.
Vei ungerechtfertigt starken Rückgängen treten sie als Käufer auf und
bewirken dadurch, daß das geschwundene Vertrauen wiederkehrt.
Volkswirtschaftlich nützlich kann auch die Tätigkeit derer sein, die, da
sie ungünstige Ereignisse voraussehen, Papiere verkaufen, die sie gar nicht
besitzen (Leerverkäufe machen, ln blanco verkaufen). Diese (Baissiers,
■Fixer) spekulieren also auf das Fallen der Kurse. Sie verkaufen jetzt in
ber Erwartung, die Papiere später billiger wieder zurückkaufen zu können,
^ie Baissespekulation (Kontermine) kann insofern sehr riskant sein, als
Kursentwicklung nach oben keine Grenzen gesetzt sind, die Verlust-
3^fahr also unbegrenzt ist. Es können von Interessenten alle an den Markt
kommenden Effekten der betreffenden Gesellschaft usw. aufgekauft werden
ferner, Schwänze), so daß der Fixer nicht in der Lage ist, sich einzu
decken und jeden von der Gegenpartei geforderten Preis bewilligen muß.
Eern, die jede Börsenspekulation als sittlich verwerflich verurteilten,
dem Ergebnis, daß der private Fabrikant, wie der Großhändler eine sitt-
'ch hochstehende Tat vollführen, wenn sie durch Beteiligung an Börsenspeku-
Wionen das in ihrem eigenen Unternehmen eingegangene Risiko zu mindern
wchen. Dies aber sei nur möglich, wenn eine Berufsspekulation besteht.
bl Gebabö 30. SL
481