Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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zu  einem  vereinbarten  Kurse  an  den  Käufer  zu  liefern.  Macht  er  von
diesem  Recht  Gebrauch,  so  muß  der  Käufer  das  Papier  an  dem  vom
Börsenvorstand  für  den,  betreffenden  Ultimo  bestimmten  Lieferungstage
gegen  Zahlung  des  Betrages  abnehmen.  Für  Erwerbung  dieses  Rechts
muß  der  Verkäufer  an  den  Käufer  ein  Entgelt  entrichten,  das  in  den  Verkaufskurs
  eingerechnet  wird;  dieser  ist  also  niedriger  als  der  jeweilige  Kurs
bei  einem  festen  Zeitgeschäft.
Beispiel:  Der  Kurs  von  Dresdner  Bank-Aktien  für  feste  Ware  ist,
nehmen  wir  an,  am  16.  Oktober  162  °/ 0 .  X,  der  glaubt,  daß  der  Kurs
dieser  Aktien  zurückgehen  werde,  verkauft  24  000  RM  dieser  Aktien  in
blanko  (fixt),  in  der  Erwartung,  sie  einige  Tage  später  zu  einem
niedrigeren  Kurse  zurückkaufen  zu  können  („sich  einzudecken").  Um
sich  aber  vor  einem  größeren  Verlust  zu  schützen,  nämlich  wenn  Dresdner,
wider  sein  Erwarten,  nicht  fallen,  sondern  erheblich  steigen,  verkauft  er
„mit  Rückprämie".
Lautet  die  Rückprämie:  157,50/4 1 / 2  R.,  so  heißt  dies:  der  Verkäufer
hat  das  Recht,  zum  Kurse  von  157,50  zu  liefern.  Tut  er  es,  so  muß
der  Käufer  24  000  RM  Dresdner  Bank-Aktien  zu  157,50  °/ 0  abnehmen.
Unterläßt  X  die  Lieferung,  so  muß  er  dem  Käufer  4 1 /,  °/ 0  Prämie  (also
1080  NM)  zahlen.  X  w  i  r  d  liefern,  wenn  am  Prämienerklärungstage
der  Kurs  für  Dresdner  niedriger  ist  als  162  °/ 0 .
Ist  zur  Zeit  der  Prämienerklärüng  der  Kurs  ebenso  hoch,  wie  der
Stichkurs  (162  °/ 0 ),  so  verliert  der  Verkäufer  4 1 / 2  °/„,  wenn  er  liefert
und  ebensoviel,  wenn  er  nicht  liefert  und  statt  dessen  die  Prämie  bezahlt.
Was  von  beiden  er  tut,  hängt  davon  ab,  ob  er  noch  ein  anderes  Engage«
ment  in  Dresdner  besitzt.  Hat  er  z.  B.  24  000  RM  f  e  st  per  Ultimo  ge'
kauft,  so  kann  er  diese  Stücke  zur  Lieferung  aus  dem  Prämienverkauf
benutzen  und  spart  dann  Stempel,  Provision  und  Courtage.  Er  wird  auch
dann  liefern,  wenn  er,  weil  er  pessimistisch  gestimmt  ist,  ein  Baisse'
engagement  —  allerdings  jetzt  nicht  mehr  mit  beschränktem  Risiko
—  weiter  durchhalten  will.
Notiert  am  Erklärungstage  der  Kurs  über  dem  Stichkurs  (162%)'
so  wird  X,  da  er  dann  mehr  als  die  Prämie  verlieren  würde,  nichtlieferu-Der
  Käufer  der  Rückprämie  muß,  es  sei  dies  nochmals  betont,  i  u
j  e  d  e  m  F  a  l  l  e  st  i  l  l  h  a  l  t  e  n.  Er  ist  der  Assekurant.  Für  den  V  e  r'
            
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