Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

tober  festgesetzten  Prämienerklärungstage  höher  als  150  °/ 0  ist.  Ist  der
Kurs  z.  B.  151  °/ 0 ,  so  wird  X  zu  diesem  Kurse  Lieferung  fordern.
Denn  wenn  er  die  Dedi  zu  151  verkauft  —  Börsenstempel,  Provision
und  Courtage,  die  noch  wesentlich  ermäßigt  werden  müssen,  wenn  der
Terminhandel  seinen  früheren  Umfang  erreichen  soll,  sind  hierbei  nicht
berücksichtigt  —,  so  würde  er  nur  4°/„  am  Kurse  verlieren:  Er  hat  die
Aktien  mit  155  °/„  gekauft  und  verkauft  sie  mit  151  °/ 0 .  Würde  er  dagegen ­
  auf  sein  Forderungsrecht  verzichten,  so  würde  er  5  °/ 0 ,  die  Prämie,
verlieren.
Der  Kurs,  auf  den  die  Prämie  ausläuft  sin  unserem  Beispiel  150  %),
heißt  Stichkurs  oder  Basis.  Ist  am  Prämienerklärungstage  der
Börsenkurs  ebenso  hoch  wie  der  Stichkurs  (150  °/ 0 ),  so  ist  für  X  der  Verlust ­
  gleich  groß,  ob  er  sich  liefern  läßt  oder  ob  er  abandonniert.  In  jedem
Falle  verliert  er  5  °/ 0 .  Der  Käufer  wird  die  Stücke  fordern,  wenn  er  sie
zur  Ablieferung  braucht,  also  wenn  er  durch  ein  anderes  Geschäft  die  betreffenden ­
  Effekten  schuldig  geworden  ist.  Er  wird  weiter  von  seinem
Recht,  Lieferung  zu  verlangen,  dann  Gebrauch  machen,  wenn  er  L  tu
üau83o  gestimmt  ist  und  das  Papier  weiter  behalten  will;  seine  Versicherung ­
  ist  allerdings  am  Prämienerklärungstage  abgelaufen,  d.  h.  sein
Verlust  ist  dann  nicht  mehr  begrenzt.
Notiert  der  Kurs  unter  dem  Stichkurs  —  stehen  Dedi-Bank  z.  B.
14g  °/ 0  —,  so  wird  der  Käufer  selbstverständlich  nicht  fordern,  denn  dann
würde  er  ja  verlieren  —  in  diesem  Falle  6°/g.  Braucht  er  die  Stücke
zur  Erfüllung  eines  anderen  Engagements,  so  wird  er  die  Aktien  anderwärts ­
  zu  149°/o  kaufen.  Gewinnbringend  wird  das  Geschäft  für
ihn  erst  dann,  wenn  der  Kurs  höher  ist  als  der  Kurs,  zu  dem  er  Lieferung
sordern  kann.
Die  Differenz  zwischen  dem  Kurs,  zu  dem  das  Prämiengeschäft  abschlössen ­
  ist  (in  unserem  Beispiele  155  °/ 0 ),  und  dem  Kurs,  auf  den  die
Prämie  ausläuft,  nennt  man  E  k  a  r  t.  Der  Ekart  entspricht  meist,  aber
^icht  immer,  dem  Prämiensatz.  Bei  einem  Basiskurse  von  150  °/„  kann
ä-  B.  die  Prämie  lauten:  155/4  V.  Dann  wäre  der  Ekart  5°/ 0  und  die
Prämie  4°/ 0 -  Das  sind  „Prämiengeschäfte  mit  schiefer  Mitte".
Bei  einem  Rückprämiengcschäft  erwirbt  der  Verkäufer  das  Recht,
einem  vereinbarten  Termin  eine  bestimmte  Menge  eines  Wertpapieres

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