496
zu einem vereinbarten Kurse an den Käufer zu liefern. Macht er von
diesem Recht Gebrauch, so muß der Käufer das Papier an dem vom
Börsenvorstand für den, betreffenden Ultimo bestimmten Lieferungstage
gegen Zahlung des Betrages abnehmen. Für Erwerbung dieses Rechts
muß der Verkäufer an den Käufer ein Entgelt entrichten, das in den Ver-
kaufskurs eingerechnet wird; dieser ist also niedriger als der jeweilige Kurs
bei einem festen Zeitgeschäft.
Beispiel: Der Kurs von Dresdner Bank-Aktien für feste Ware ist,
nehmen wir an, am 16. Oktober 162 °/ 0 . X, der glaubt, daß der Kurs
dieser Aktien zurückgehen werde, verkauft 24 000 RM dieser Aktien in
blanko (fixt), in der Erwartung, sie einige Tage später zu einem
niedrigeren Kurse zurückkaufen zu können („sich einzudecken"). Um
sich aber vor einem größeren Verlust zu schützen, nämlich wenn Dresdner,
wider sein Erwarten, nicht fallen, sondern erheblich steigen, verkauft er
„mit Rückprämie".
Lautet die Rückprämie: 157,50/4 1 / 2 R., so heißt dies: der Verkäufer
hat das Recht, zum Kurse von 157,50 zu liefern. Tut er es, so muß
der Käufer 24 000 RM Dresdner Bank-Aktien zu 157,50 °/ 0 abnehmen.
Unterläßt X die Lieferung, so muß er dem Käufer 4 1 /, °/ 0 Prämie (also
1080 NM) zahlen. X w i r d liefern, wenn am Prämienerklärungstage
der Kurs für Dresdner niedriger ist als 162 °/ 0 .
Ist zur Zeit der Prämienerklärüng der Kurs ebenso hoch, wie der
Stichkurs (162 °/ 0 ), so verliert der Verkäufer 4 1 / 2 °/„, wenn er liefert
und ebensoviel, wenn er nicht liefert und statt dessen die Prämie bezahlt.
Was von beiden er tut, hängt davon ab, ob er noch ein anderes Engage«
ment in Dresdner besitzt. Hat er z. B. 24 000 RM f e st per Ultimo ge'
kauft, so kann er diese Stücke zur Lieferung aus dem Prämienverkauf
benutzen und spart dann Stempel, Provision und Courtage. Er wird auch
dann liefern, wenn er, weil er pessimistisch gestimmt ist, ein Baisse'
engagement — allerdings jetzt nicht mehr mit beschränktem Risiko
— weiter durchhalten will.
Notiert am Erklärungstage der Kurs über dem Stichkurs (162%)'
so wird X, da er dann mehr als die Prämie verlieren würde, nichtlieferu-
Der Käufer der Rückprämie muß, es sei dies nochmals betont, i u
j e d e m F a l l e st i l l h a l t e n. Er ist der Assekurant. Für den V e r'