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saufet der Rückprämie ist die Verlustgefahr begrenzt. Wie bei der
Vorprämie, gibt es auch bei der Rückprämie Geschäfte mit schiefer Mitte.
ß) Stellagegeschäfte
Das Vor Prämiengeschäft sichert den Käufer gegen unbegrenzten Ver
lust bei starkem Sinken des Kurses und ermöglicht ihm andererseits un
begrenzten Gewinn (wie beim Fixkauf), wenn der Kurs über den Prä
mienkurs sich hebt. Umgekehrt, sehen wir, ist es bei der Rückprämie.
Sie schützt den Baissier gegen das Risiko einer größeren Kurssteigerung.
Eine Doppel Versicherung bietet das Stellage» oder Stell-
g e s ch ä f t. Der Käufer einer Stellage erwirbt durch Zahlung des
,,S t e l l g e l d e s" das Recht, die Stücke zu einem vereinbarten nied
rigeren Kurse zu liefern oder zu einem vereinbarten höheren Kurse zu
beziehen. Eins von beiden muß er tun. Der Verkäufer der
Stellage („Steller") muß „still halten", während der Käufer nach oben
Und nach unten gleichzeitig spekuliert.
Beispiel: 140/124 Stellage heißt: Am Prämienerklärungstage muß
der Käufer der Stellage die vereinbarte Menge X-Aktien entweder zu
HO °j 0 abnehmen oder zu 124 °/ 0 liefern.
Er wird abnehmen (fordern), wenn am Erklärungstage der
Börsenkurs über 132°/ 0 (Mittelkurs der Stellage, Stichkurs) notiert.
Ziefern wird er dagegen, wenn der Kurs unter 132 °/ 0 gegangen ist.
Beim Mittelkurs (132 °/ 0 ) wird der Käufer der Stellage von seinem
8orderungsrecht Gebrauch machen, wenn er die betreffenden
Alerte zur Ablieferung aus einem vorher getätigten Verkaufsgeschäft be-
nötigt, oder wenn er in dem betreffenden Papier weiter nach oben speku
lieren will. Liefern wird er dagegen bei einem Kurse von 132°/,,
wenn er die Effekten bereits aus einem anderen Engagement besitzt, oder
wenn er weiter a la baisse in dem betreffenden Papier engagiert sein will.
Das Risiko des Käufers der Stellage ist begrenzt in der Differenz
Zwischen dem Mittelkurs und dem Forderungskurs, bzw. dem Mittelkurs
""d dem Lieferungskurs. In unserem Beispiel beträgt die Differenz 8 °/ 0 .
Die Spannung der Stellage (Differenz zwischen Forderungs- und
Lieferungskurs) entspricht dem vierfachen des Prämiensatzes, bzw. bei