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„gemachten" Wechsel handelt. Sie haben weiter, insbesondere wenn es sich
um nicht angenommene Wechsel handelte, die auch nicht zur Annahme
vorgelegt werden sollten, sich die den Tratten zugrunde liegenden Waren
forderungen an die Bezogenen, auf die sie sonst keinen An
spruch besitzen, abtreten lassen.
Die Vorstandsbeamten der Reichsbank sind angewiesen, die zum Diskont
eingereichten Wechsel darauf hin zu prüfen, ob es sich um legitime Waren
wechsel handelt; Finanzwechsel, Reitwechsel usw. sollen vom
Diskontverkehr ausgeschlossen sein. Im übrigen setzt sich die Reichsbank
dafür ein, daß Warenumsätze mehr als bisher im Wege der Wechsel
ziehung anstatt durch Einräumung offener Buchkredite finanziert werden.
Anhang: Diskontierung von Buchforderungen J )
Die sog. Diskontierung von Buchforderungen — im Grunde genommen
handelt es sich um ein Lombardgeschäft, um eine Beleihung mit Über-
deckung, bei der der Bank als Sicherheit die Buchforderung eines Ge-
schäftsmannes abgetreten wird —, die in Österreich, Frankreich und
Amerika schon seit längerem von den Banken als besonderer Geschäftszweig
gepflegt wird, hat in Deutschland erst Anfang dieses Jahrhunderts Eingang
gefunden. Der Ausbruch der amerikanischen Krisis und ihr Übergreifen
auf unsere Erwerbsverhältnisse hatten auch einige deutsche Banken ver
anlaßt, diesen Geschäftszweig, der es dem Warenkaufmann ermöglicht, sich
für die Buchaußenstände flüssige Mittel zu schaffen, einzuführen.
Die Bank läßt sich von ihrem Kunden Forderungen an dessen Kunden
abtreten; sie erwirbt also n i ch t die Forderung, wie es beim Wechsel
diskontgeschäft der Fall ist; daher muß sie auch bei Eingang der Forderung
den die Beleihungssumme zuzüglich Zinsen und Provision übersteigenden
Betrag an den Kreditnehmer abführen. Als weitere Sicherheit fordert sie
das Akzept ihres Kunden in Höhe des von ihr gewährten Darlehns.
Gegen die Diskontierung (richtiger Beleihung) von Buchforde-
i) Schrifttum: Ern st Günther Arnold, Untersuchungen über die
Diskontierung von Buchforderungen. Leipzig 1913. H. H o e n i g e r, Die Dis-
kontierung von Buchforderungen, ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen. Mann
heim 1912. Albert Marck, Die Diskontierung von Buchforderungen. Bres
lauer Dissertation 1929. Die Kosten des Buchhaltungsescomptes. Herausgegeben
von der Evidenzzentrale in Wien. Wien 1915.