Metadata: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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„gemachten" Wechsel handelt. Sie haben weiter, insbesondere wenn es sich 
um nicht angenommene Wechsel handelte, die auch nicht zur Annahme 
vorgelegt werden sollten, sich die den Tratten zugrunde liegenden Waren 
forderungen an die Bezogenen, auf die sie sonst keinen An 
spruch besitzen, abtreten lassen. 
Die Vorstandsbeamten der Reichsbank sind angewiesen, die zum Diskont 
eingereichten Wechsel darauf hin zu prüfen, ob es sich um legitime Waren 
wechsel handelt; Finanzwechsel, Reitwechsel usw. sollen vom 
Diskontverkehr ausgeschlossen sein. Im übrigen setzt sich die Reichsbank 
dafür ein, daß Warenumsätze mehr als bisher im Wege der Wechsel 
ziehung anstatt durch Einräumung offener Buchkredite finanziert werden. 
Anhang: Diskontierung von Buchforderungen J ) 
Die sog. Diskontierung von Buchforderungen — im Grunde genommen 
handelt es sich um ein Lombardgeschäft, um eine Beleihung mit Über- 
deckung, bei der der Bank als Sicherheit die Buchforderung eines Ge- 
schäftsmannes abgetreten wird —, die in Österreich, Frankreich und 
Amerika schon seit längerem von den Banken als besonderer Geschäftszweig 
gepflegt wird, hat in Deutschland erst Anfang dieses Jahrhunderts Eingang 
gefunden. Der Ausbruch der amerikanischen Krisis und ihr Übergreifen 
auf unsere Erwerbsverhältnisse hatten auch einige deutsche Banken ver 
anlaßt, diesen Geschäftszweig, der es dem Warenkaufmann ermöglicht, sich 
für die Buchaußenstände flüssige Mittel zu schaffen, einzuführen. 
Die Bank läßt sich von ihrem Kunden Forderungen an dessen Kunden 
abtreten; sie erwirbt also n i ch t die Forderung, wie es beim Wechsel 
diskontgeschäft der Fall ist; daher muß sie auch bei Eingang der Forderung 
den die Beleihungssumme zuzüglich Zinsen und Provision übersteigenden 
Betrag an den Kreditnehmer abführen. Als weitere Sicherheit fordert sie 
das Akzept ihres Kunden in Höhe des von ihr gewährten Darlehns. 
Gegen die Diskontierung (richtiger Beleihung) von Buchforde- 
i) Schrifttum: Ern st Günther Arnold, Untersuchungen über die 
Diskontierung von Buchforderungen. Leipzig 1913. H. H o e n i g e r, Die Dis- 
kontierung von Buchforderungen, ihre Rechtsnatur und Rechtswirkungen. Mann 
heim 1912. Albert Marck, Die Diskontierung von Buchforderungen. Bres 
lauer Dissertation 1929. Die Kosten des Buchhaltungsescomptes. Herausgegeben 
von der Evidenzzentrale in Wien. Wien 1915.
	        
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