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1000 Thlr. einem Geistlichen für den in Rohnau abzuhaltenden evang.
Gottesdienst, ferner die Zinsen von 1000 Thlr. dem dortigen evang.
Lehrer für die bei dem Gottesdienst von ihm zu besorgenden Kantor-
geschäfte und als Verbesserung der Lehrerstelle, und endlich die Zinsen
der letzten 1000 Thlr. zur Hälfte der Armen-, zur Hälfte der Schul-
kasse znr Bezahlung des Schulgeldes für arme Kinder bestimmt werden.
Gärtner-Lehranstalt zu Potsdam.
Sie hat 2 Klaffen; die regelmäßige Zahl der aufzunehmenden Zöglinge
ist auf 12 bestimmt. Die Zöglinge erhalten den Unterricht in der
Anstalt, bei ihren Lehrherren aber Wohnung, Heizung und Licht. Für
ihre übrigen Bedürfnisse müssen sie selbst sorgen. Für den Unterricht
zahlt jeder Zögling jährlich 24 Thlr. Inhaber von Freistellen haben
kein Honorar zu bezahlen, erhalten vielmehr ein Kostgeld von 4 Thlr.
5 Sgr. monatlich und es werden ihnen ein Bett mit dem nöthigen
Bettzeug, Handtücher und Waschgeräthe unentgeltlich gehalten. Solcher
Freistellen giebt es für beide Klassen vier, und wenn es die bereiten
Mittel gestatten, sechs. Die Freistellen verleiht das Kuratorium der
Anstalt auf die Vorschläge des Direktors nach Maßgabe der Würdig
keit und Bedürftigkeit der Kompetenten. Der ganze oder theilweise
Erlaß des von den übrigen Zöglingen zu zahlenden Honorars ist nur
bei spezieller Zustimmung des Ministeriums für laudwirthschaftliche An
gelegenheiten zulässig. Die k. Hofgärtner erhalten für jeden, ihrem
resp. Reviere nach dem Garteu-Jntendantur-Etat zuständigen Zögling
jährlich eine Remuneration von 40 Thlr. aus der Garten-Intendantur-
Kasse; außerdem erhebt die Gärtner-Lehraustalts-Kasse aus der Garten-
Juteudautur-Kasse so viel mal 32 Thlr., als Zöglinge der Anstalt vor
handen sind. Zur Uebereinstimmung mit dem Etat der Intendantur der
königlichen Gärten darf hierdurch die Sumule von 036 Thlr. jährlich
nicht überschritten werden. Vgl. Ludolfs.
GaffronscheS Stipendium.
Der Geh. Regierungsrath Gaffron zu Berlin stiftete 1785 sechs
Stipendien von je 100 Thlr. für junge Leute bürgerlichen Standes, welche
auf einer inländischen Akademie die Rechtswissenschaft, Arzneikunde,
Kameral- oder philosophischen Wissenschaften studireu. Die Verwandten
des Stifters haben das vorzüglichste Allrecht und nur in deren Erman
gelung gelangen Fremde, wovon die Hälfte Pommern und die Hälfte
Märker sein müssen, znm Genusse des Stipendiums, welches auf drei
Jahre verliehen wird. Die Pommern haben den Vorzug vor den
Märkern. Die General-Landschafts-Direktion von Pommern hat zwei
Stipendien, die andern das Schul-Kollegium der Provinz Brandenburg
zu vergeben.
v. G ais b e rg-B ehm -Breitung sches Prediger. Witthum zu Magdeburg.
Zum Besten der Prediger-Wittwen der St. Jakobikirche legirte 1765
Frau v. Ga isberg, geb. v. Wepler 300 Thlr. Gold; 1820 die
verw. Rathmann Behm 100 Thlr. Gold und die verw. Pastor-
Brei tun g 200 Thlr. Gold. Seit 1845 sind die drei Legate zu