Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

88 
gesandt, bei dem das Konto des Zahlungsempfängers geführt wird. Zahlt 
z. B. A 100 NM beim Postamt Halensee auf das Konto des B in Liegnitz 
ein, der sein Konto beim Postscheckamt Breslau hat, so sendet das Post 
amt Halensee die Zahlkarte an das Postscheckamt Breslau. Breslau bucht 
die 1000 RM auf dem Konto des B und benachrichtigt diesen davon unter 
gleichzeitiger Einsendung des Abschnitts der Zahlkarte, die event, auch 
weitere Mitteilungen des Einzahlers, der dadurch ein besonderes Be 
nachrichtigungsschreiben erspart, enthält. 
Uber alle Buchungen, die tagsüber auf seinem Konto stattfinden, erhält 
der Kontoinhaber am nächsten Morgen durch die Post portofrei einen 
Kontoauszug, der besagt, wie hoch sich nunmehr sein Guthaben stellt. 
b) Die eingehenden Postanweisungen, Po st auftrüge, 
Zahlkarten, Zahlungsschecks und Nachnahmen werden 
auf Antrag deni Postscheckkonto des Kontoinhabers gutgeschrieben. 
o) Überweisungen werden ausgeführt, wenn der Absender und 
der Empfänger Kontoinhaber sind. 
ß) Die Rückzahlung. 
Der Kontoinhaber kann über sein Guthaben, soweit es die Stamm 
einlage von 5 Reichsmark übersteigt, in beliebigen Teilbeträgen jederzeit 
verfügen, und zwar entweder durch Überweisung auf ein anderes Post 
scheckkonto oder mittels Schecks. In beiden Fällen dürfen nur die vom 
Postscheckamt ausgegebenen Formulare benutzt werden. Zu Nachbestel 
lungen dienen die in jedem Scheckheft befindlichen Bestellzettel. 
Der an dem Überweisungsformular und am Scheck be 
findliche Abschnitt kann vom Aussteller, in der gleichen Weise wie der 
Abschnitt der Zahlkarte, zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt 
werden. 
Hat der Zahlungsempfänger kein Postscheckkonto, oder soll ans einem 
anderen Grunde ein Betrag bar gezahlt werden, so muß ein Scheck- 
formular verwendet werden. 
Bei Ausfüllung des Schecks hat der Kontoinhaber darauf zu achten, 
daß der Scheck nachträglich nicht geändert werden kann. Von der am 
linken Rande befindlichen Zahlenreihe sind die Zahlen, die den Betrag 
des Schecks ü b c r st e i g e n, m i t T i n t e d u r ch z u st r e i ch e n. Der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.