Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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wurden  bis  1922  foftenfrei  geliefert.  Jetzt  werden  für  Uberweisungsformulare
  ebenso  wie  für  Scheckhefte  die  Selbstkosten  berechnet.
Für  die  Briefe  der  Postscheckkunden  an  die  Postscheckämter  wird  bei  Verwendung ­
  der  besonderen  (gelben)  Briefumschläge  eine  Gebühr  von  5  Rpf.
berechnet.  Die  Sendungen  der  Postscheckämter  und  Postanstalten  an  die
Kontoinhaber  werden  portofrei  befördert.
Die  Zahl  der  Inhaber  eines  Postscheckkontos  betrug  am  1.  Januar  1927:
893  000  (am  1.  Januar  1926:  857  000),  ihr  Guthaben  im  Jahresdurchschnitt ­
  572  Millionen  RM  (1925:  672  Millionen  RM).  Der  Gesamtumsatz
betrug  1926  rund  114,8  Milliarden  RM  (1925:  110,8  Milliarden  RM);
das  durchschnittliche  Guthaben  eines  Postscheckknnden  rund  668  RM.  Von
dem  Umsatz  wurden  90,8  Milliarden  RM  (1925:  87  Milliarden  RM),  das
sind  79  /,  bargeldlos  abgewickelt.
Nach  Mitteilungen  der  Reichspost  ist  der  Postscheckverkehr  für  sie  unrentabel, ­
  d.  h.  die  aufkommenden  Gebühren  und  Zinsen  reichen  trotz
erheblicher  Vereinfachung  und  Mechanisierung  des  Betriebs  zur  Deckung
der  Selbstkosten  nicht  mehr  aus;  die  jährliche  Unterbilanz  schätzt  die  Post
auf  16  Millionen  RM.
Nach  den  Beschlüssen  des  Verwaltungsrates  der  Deutschen  Neichspost  vom
6.  Februar  1925  werden  die  Postscheckgelder  wie  folgt  angelegt:  Ein  Bestand
von  durchschnittlich  30  Millionen  RM  wird  auf  dem  Reichsbankgirokonto
der  Generalpostkasse  gehalten.  Von  den  übrigen  verfügbaren  Geldern  wird
mindestens  Vs  zum  Ankauf  von  reichsbankfähigen  Wechseln  —  dieser
Ankauf  erfolgt  durch  Vermittlung  der  Reichsbank  —  verwendet.  Die  Anlage ­
  des  Rests  erfolgt  in  festverzinslichen,  reichsbankloinbardfähigcn  Wertpapieren ­
  oder  in  öffentlichen  Anleihen  odex  in  Reichsschatzwechseln  oder  in
Darlehen  an  Staatsbanken,  an  das  Reich  oder  die  Länder.
5.  Papiergeld  und  Banknoten.
Nach  dem  populären  Sprachgebrauch  pflegt  man  unterschiedslos  mit
dem  Namen  „Papiergeld"  alle  aus  Papier  hergestellten  Ersatzmittel  des
Geldes,  deren  man  sich  statt  des  Metallgeldes  bedient,  zu  bezeichnen.
Ökonomisch  und  rechtlich  betrachtet  gibt  es  sehr  verschiedene  Arten  des
Papiergeldes  (das  Wort  im  weiteren  Sinne  gebraucht).  Zunächst  —  wir
folgen  in  der  Hauptsache  der  Einteilung,  wie  sie  Adolph  Wagner  im
„Buch  des  Kaufmanns"  gegeben  hat  —  ist  zu  unterscheiden:
            
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