1866 konnte die Bank einen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit
geben und zeigen, wie ersprießlich eine zentrale Notenbank wirken könne.
Während die anderen Noteninstitute, die ganz Deutschland künstlich mit
ihren, meist über kleine Beträge lautenden Noten überschwemmt hatten,
n i ch t in der Lage waren, in dieser kritischen Zeit allen an sie heran-
tretenden berechtigten Ansprüchen zu genügen, bewährte sich die Preußische
Bank vollkommen. Dies mag mit zu dem Wunsche beigetragen haben, der
Zersplitterung des Notenbankwesens ein Ende zu bereiten.
Um dies zu erreichen, erließ der Norddeutsche Bund am
27. März 1870 das sog. B a n k n o t e n s p e r r g e s e tz, das die Entstehung
künftiger Notenbanken von der Bundesgesetzgebung abhängig machte und
den Einzelstaaten die Befugnis entzog, bereits bestehenden Banken ihr
Privileg zu erweitern. Für die süddeutschen Staaten trat dieses
Gesetz erst mit dem 1. Januar 1872 in Kraft, nachdem sie, das Kommende
vorausahnend, in aller Eile noch zwei neue Noteninstitute gegründet und
das Privileg bereits bestehender Banken erweitert hatten.
Nicht weniger als 141 Arten papierener Wertzeichen und 33 zur
Notenausgabe berechtigte Institute gab es 1873 im Gebiete des Deutschen
Reichs. Die geplante Reform verzögerte sich infolge des Partikularismus
der süddeutschen Staaten und der Bedenken des preußischen Finanz
ministers von Camphausen. Dreimal mußte das Banknotensperrgesetz
von 1870 verlängert werden, bis am 14. März 1875 das Bankgesetz
erlassen, und als Ausdruck der deutschen Einheit die D.e u.t s ch e N e i ch s-
bHl k geschaffen worden ist. Neben L a s k e r war es insbesondere
B a m b e r g e r, der damals betonte, daß eine Reichsbank die notwendige
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des neuen Münzsystems sei, und
daß eine solche Bank auch geschaffen werden müsse, um den Geldbedarf
und den Zahlungsverkehr im ganzen Reiche zu ordnen.
Von Privatin st ituten kommen bis in die Mitte des 19. Jahr
hunderts fast ausschließlich die Zettelbanken in Betracht. Giro- und
Kontokorrentverkehr waren noch so gut wie unbekannt. Die Gründung
zahlreicher großer, noch heute zuni Teil sehr angesehener Banken, die
ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Kreditvermittlung suchten, fällt in
das Jahrzehnt von 1850—1860.
In chronologischer Reihenfolge betrachtet, ist zunächst der A. S ch a a f f -
Hausensche Bankverein zu nennen, der im Jahre 1848 unter
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