Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

1866 konnte die Bank einen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit 
geben und zeigen, wie ersprießlich eine zentrale Notenbank wirken könne. 
Während die anderen Noteninstitute, die ganz Deutschland künstlich mit 
ihren, meist über kleine Beträge lautenden Noten überschwemmt hatten, 
n i ch t in der Lage waren, in dieser kritischen Zeit allen an sie heran- 
tretenden berechtigten Ansprüchen zu genügen, bewährte sich die Preußische 
Bank vollkommen. Dies mag mit zu dem Wunsche beigetragen haben, der 
Zersplitterung des Notenbankwesens ein Ende zu bereiten. 
Um dies zu erreichen, erließ der Norddeutsche Bund am 
27. März 1870 das sog. B a n k n o t e n s p e r r g e s e tz, das die Entstehung 
künftiger Notenbanken von der Bundesgesetzgebung abhängig machte und 
den Einzelstaaten die Befugnis entzog, bereits bestehenden Banken ihr 
Privileg zu erweitern. Für die süddeutschen Staaten trat dieses 
Gesetz erst mit dem 1. Januar 1872 in Kraft, nachdem sie, das Kommende 
vorausahnend, in aller Eile noch zwei neue Noteninstitute gegründet und 
das Privileg bereits bestehender Banken erweitert hatten. 
Nicht weniger als 141 Arten papierener Wertzeichen und 33 zur 
Notenausgabe berechtigte Institute gab es 1873 im Gebiete des Deutschen 
Reichs. Die geplante Reform verzögerte sich infolge des Partikularismus 
der süddeutschen Staaten und der Bedenken des preußischen Finanz 
ministers von Camphausen. Dreimal mußte das Banknotensperrgesetz 
von 1870 verlängert werden, bis am 14. März 1875 das Bankgesetz 
erlassen, und als Ausdruck der deutschen Einheit die D.e u.t s ch e N e i ch s- 
bHl k geschaffen worden ist. Neben L a s k e r war es insbesondere 
B a m b e r g e r, der damals betonte, daß eine Reichsbank die notwendige 
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des neuen Münzsystems sei, und 
daß eine solche Bank auch geschaffen werden müsse, um den Geldbedarf 
und den Zahlungsverkehr im ganzen Reiche zu ordnen. 
Von Privatin st ituten kommen bis in die Mitte des 19. Jahr 
hunderts fast ausschließlich die Zettelbanken in Betracht. Giro- und 
Kontokorrentverkehr waren noch so gut wie unbekannt. Die Gründung 
zahlreicher großer, noch heute zuni Teil sehr angesehener Banken, die 
ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Kreditvermittlung suchten, fällt in 
das Jahrzehnt von 1850—1860. 
In chronologischer Reihenfolge betrachtet, ist zunächst der A. S ch a a f f - 
Hausensche Bankverein zu nennen, der im Jahre 1848 unter 
117
	        
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