Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

1866  konnte  die  Bank  einen  Beweis  ihrer  Leistungsfähigkeit
geben  und  zeigen,  wie  ersprießlich  eine  zentrale  Notenbank  wirken  könne.
Während  die  anderen  Noteninstitute,  die  ganz  Deutschland  künstlich  mit
ihren,  meist  über  kleine  Beträge  lautenden  Noten  überschwemmt  hatten,
n  i  ch  t  in  der  Lage  waren,  in  dieser  kritischen  Zeit  allen  an  sie  herantretenden
  berechtigten  Ansprüchen  zu  genügen,  bewährte  sich  die  Preußische
Bank  vollkommen.  Dies  mag  mit  zu  dem  Wunsche  beigetragen  haben,  der
Zersplitterung  des  Notenbankwesens  ein  Ende  zu  bereiten.
Um  dies  zu  erreichen,  erließ  der  Norddeutsche  Bund  am
27.  März  1870  das  sog.  B  a  n  k  n  o  t  e  n  s  p  e  r  r  g  e  s  e  tz,  das  die  Entstehung
künftiger  Notenbanken  von  der  Bundesgesetzgebung  abhängig  machte  und
den  Einzelstaaten  die  Befugnis  entzog,  bereits  bestehenden  Banken  ihr
Privileg  zu  erweitern.  Für  die  süddeutschen  Staaten  trat  dieses
Gesetz  erst  mit  dem  1.  Januar  1872  in  Kraft,  nachdem  sie,  das  Kommende
vorausahnend,  in  aller  Eile  noch  zwei  neue  Noteninstitute  gegründet  und
das  Privileg  bereits  bestehender  Banken  erweitert  hatten.
Nicht  weniger  als  141  Arten  papierener  Wertzeichen  und  33  zur
Notenausgabe  berechtigte  Institute  gab  es  1873  im  Gebiete  des  Deutschen
Reichs.  Die  geplante  Reform  verzögerte  sich  infolge  des  Partikularismus
der  süddeutschen  Staaten  und  der  Bedenken  des  preußischen  Finanzministers ­
  von  Camphausen.  Dreimal  mußte  das  Banknotensperrgesetz
von  1870  verlängert  werden,  bis  am  14.  März  1875  das  Bankgesetz
erlassen,  und  als  Ausdruck  der  deutschen  Einheit  die  D.e  u.t  s  ch  e  N  e  i  ch  sbHl
  k  geschaffen  worden  ist.  Neben  L  a  s  k  e  r  war  es  insbesondere
B  a  m  b  e  r  g  e  r,  der  damals  betonte,  daß  eine  Reichsbank  die  notwendige
Voraussetzung  für  die  Aufrechterhaltung  des  neuen  Münzsystems  sei,  und
daß  eine  solche  Bank  auch  geschaffen  werden  müsse,  um  den  Geldbedarf
und  den  Zahlungsverkehr  im  ganzen  Reiche  zu  ordnen.
Von  Privatin  st  ituten  kommen  bis  in  die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts ­
  fast  ausschließlich  die  Zettelbanken  in  Betracht.  Giro-  und
Kontokorrentverkehr  waren  noch  so  gut  wie  unbekannt.  Die  Gründung
zahlreicher  großer,  noch  heute  zuni  Teil  sehr  angesehener  Banken,  die
ihre  Tätigkeit  hauptsächlich  in  der  Kreditvermittlung  suchten,  fällt  in
das  Jahrzehnt  von  1850—1860.
In  chronologischer  Reihenfolge  betrachtet,  ist  zunächst  der  A.  S  ch  a  a  f  f  -
Hausensche  Bankverein  zu  nennen,  der  im  Jahre  1848  unter

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