Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Nachschußfi
  f  l  i  ch  t  (e.G.m.u.N.).  Die  Genossen  haften  ebenfalls  mit  ihrem  ganzen
Vermögen,  aber  nicht  den  Gläubigern  der  Genossenschaft  unmittelbar, ­
  sondern  nur  der  Genossenschaft.  Diese  zieht  nach  Ansbruch  des
Konkurses  die  zur  Befriedigung  der  Gläubiger  erforderlichen  Beträge  aus
Grund  einer  „Nachschußberechnung"  von  den  Genossen  ein.
G  e  n  o  s  s  e  n  s  ch  a  s  t  e  n  in  i  t  b  e  s  ch  r  ä  n  k  t  e  r  H  a  f  t  p  f  l  i  ch  t  se.  G.
m.  b.  H.).  Die  Genossen  tjciften  der  Genossenschaft  und,  nach  Ausbruch
des  Konkurses,  unmittelbar  deren  Gläubigern,  jedoch  nur  bis  zur  Höhe
einer  satzungsgemäß  bestimmteir  „Haftsumme".  Im  Konkurse  der  Genossenschaft ­
  kommt  zunächst  das  Genossenschaftsvermögen  zur  Verteilung.
Nur  insoweit,  als  die  Gläubiger  hieraus  keine  Deckung  erhalten,  setzt  die
Rachschußpflicht  ein.  Die  Umlagen  des  Konkursverwalters  dürfen  aber
die  Haftsumme  nicht  übersteigen.  —
Die  Zahl  der  Privatbankiers  hatte  sich  in  der  Inflationszeit  etwa  verdoppelt. ­
  Der  Kreditvertcilungsapparat  war,  gemessen  an  den  zur  Verfügung ­
  stehenden  Kapitalien,  bei  weitem  zu  groß.  Znr  Gesundung  des  Bankwesens ­
  war  daher  das  Verschwinden  von  Banken  und  Bankfirmen  notwendig. ­
  Immerhin  haben  wir  gegenwärtig  in  Deutschland  noch  etlva  5000
Privatbankiers,  worunter  sich  allerdings  zahlreiche  Personen  befinden,  die
nur  Vermögensverwalter  sind.  Kreditgenossenschaften  sstädtische  und  ländliche) ­
  gab  es  Anfang  1926  22  533  —  davon  rund  85  %  mit  unbeschränkter
Haftpflicht  —,  Aktien-  und  Kommanditaktienbanken  rund  800,  Gesellschaften ­
  mit  beschränkter  Haftung,  die  Bankgeschäfte  treiben,  250.  Spielen  der
Zahl  nach  die  Aktienbanken  eine  untergeordnete  Rolle,  so  überragen  sie  an
Bedeutung  alle  anderen  Kreditorgane  wesentlich  x ).
Die  Zahl  der  Bankbeamten  war  bis  auf  330000  (1923)  gestiegen
und  ist  durch  Abbau  auf  rund,92  000  (Frühjahr  1927)  zurückgegangen.  Die
individuellen  Arbeitsvcrträge  sind  durch  Tarifverträge  ersetzt  worden; ­
  im  Manteltarif  werden  Arbeitszeit,  Urlaub,  Lehrlingswesen
und  Mitbestimmungsrecht  behandelt;  der  Gehaltstarif  gliedert  drei
Arbeitsgruppen.  Neuerdings  werden  bei  der  Gehaltsbemessung  die  Leistungen
des  einzelnen  wieder  mehr  berücksichtigt  —  ein  Ansporn  für  die  Tüchtigen! *  2 ).
1)  Bankstatistiken  bringen  regelmäßig  „Die  Bank",  „Der  Deutsche  Ökonomist",
die  „frankfurter  Zeitung",  „Th«  Economist“.
2 )  S.  meine  Schrift  „Der  Bankberuf".  4.  Ausl.  Stuttgart  1925.

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