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für das zur Ausbewahrung übergebene Geld ausgehändigt wurden. Eine
alte, wahlberechtigte Forderung aller Staaten war es, die Ausgabe dieser
Banknoten selber zu übernehmen oder doch wenigstens zu überwachen.
In allen Ländern finden wir Gesetze über Notenausgabe, und auch die
deutsche Bankgesetzgebung ist im wesentlichen eine Banknoten gesetz-
gebung. Zwei entgegengesetzte Tendenzen sind zu unterscheiden: Zentrali
sation des Rechts der Notenausgabe (Frankreich) und Dezentralisation des
Rechts der Notenausgabe (Vereinigte Staaten von Amerikas.
In Deutschland hat sich die Banknote erst später als in anderen
Ländern eingebürgert. Wirtschaftliche und politische Verhältnisse waren
der Grund, daß gerade dieser Zweig des Mobiliarkredits in der Ent
wicklung zurückgeblieben war. Der Plan Friedrichs des Großen, in
Preußen eine Notenbank zu errichten, stieß aus zahlreiche Schwierigkeiten
und gelangte erst 1765 zur Ausführung. Wie aus dieser Kgl. G i ro
ll nd Lehnbank in Berlill im Jahre 1847 die Preußische
B a ll k und aus dieser wieder im Jahre 1875 die D e u t s ch e R e i ch s -
bank hervorgegangen ist, ist bereits (S. 114 ss.) geschildert worden.
Durch das Vankgesetz vom 14. März 1875 und die Errichtung der
Deutschen Reichsbank ist der in der 60er und 70er Jahren in Deutsch
land herrschenden Zersplitterung des Notenbankwesens (der „Zettel-
w i r t s ch a f t") ein Ende bereitet worden. Dank des politischen Wirkens
von Ludwig Vamberger, der eine Münzreform nie ohne eine Reichs
bank möglich hielt, dank der Arbeiten von Otto Michaelis, von Lasker
und anderen weitsichtigen Männern, hatte nunmehr das neugegründete
Deutsche Reich eine einheitliche Bankgesetzgebung und war hiermit dem
Ziele einer einheitlichen Banknote ein gut Stück nähergekommen.
gesetz von 1875, in Conrads Jahrbüchern, dritte Folge, k. Band. Sven
H e l a n d e r, Theorie und Politik der Zentralnotenbanken. Freiburg 1914.
W. König, Streiflichter zur Theorie der Banknote. Wieil 1809. K. v o n
Lumm, Die Stellung der Notenbanken in der heutigen Volkswirtschaft. Berlin
1909. Ad. Soetbeer, Deutsche Bankverfassung. Berlin 1875. Moritz
St roll, Über Gegenwart und Zukunft des deutschen Notenbankwesens, in
Schmollers Jahrbuch 1886. F. Thorwart, Die Entwicklung des Bank-
notenumlaufs in Deutschland, in ConradS Jahrbüchern, Neue Folge, VII. Band.
Adolph Wagner, System der Zettelbankpolitik. Freiburg 1373. M a x
Muß, Der bankmäßige Zahlungsausgleich in Deutschland. Berlin 1922. Siehe
auch ferner die beim Artikel „Reichsbank" angegebene Literatur.