Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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tastet  sind,  nicht  als  Notendeckung  dienen  können;  4.  die  im  Besitz  der
Reichsbank  sich  befindenden  Rentenbankscheine;  5.  die  ins  Stocken  geratenen ­
  (bei  Verfall  nicht  bezahlten)  Wechsel  und  Lombardfordernngcn;  6.  die
Grundstücke  und  Gebäude  der  Reichsbank;  7.  Vorschüsse  auf  Posten,  die
noch  nicht  zur  Abrechnung  reif  sind  usw.
Auf  der  Passivseite  stehen:
1.  Das  „Grundkapital".  Die  Summe  der  noch  nicht  begebenen  Anteile
bringt  als  Gegenposten  die  Aktivseite.
2.  Die  „Reservefonds".  Das  alte  Baukgesetz  kannte  nur  einen  Reservefonds. ­
  Das  neue  Gesetz  unterscheidet:
g)  die  gesetzlichen  Rücklagen,
b)  Rücklagen  für  künftige  Dividendenzahlungen,  d.  h.  um  eine  möglichst
gleichmäßige  Dividende  ausschütten  zu  können,  und
c)  Rücklagen  für  sonstige  Zwecke  (für  zweifelhafte  Forderungen,  für
große  Neubauten  usw.).
3.  „Umlaufende  Noten"  bezeichnet  den  Betrag  der  ausgegebenen  Noten
abzüglich  der  Summe,  die  sich  in  den  Kassen  der  Rcichsbank  befindet.
4.  „Sonstige  täglich  fällige  Verbindlichkeiten"  sind  in  der  Hauptsache  die
Guthaben  der  Girokonteninhaber,  weiter  unverzinsliche  Depositengelder,
Anzahlungen  auf  Effektenkäufe  usw.
5.  „Sonstige  Passiva"  ist,  !vie  das  Konto  „Sonstige  Aktiven",  ein  Sammelkonto. ­
  U.  a.  enthält  es  die  Gewinne.  —
„Verbindlichkeiten  aus  weiterbegebenen  im  Jnlande  zahlbaren  Wechseln." ­
  Das  Wechselobligo  st  der  weiter  diskontierten  inländischen
Wechsel  (Rediskonten)  ist  im  Wochcnausweis  (nicht  aber  auch  in  der
Jahresbilanz)  anzugeben.  —
Die  Liquidität  der  Reichsbank  ergibt  sich  aus  dem  Verhältnis ­
  der  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  (Notenumlauf  und  Girogeldcr)  zu
den  liquiden  Mitteln  (Goldbestand,  Deckungsdevisen,  Scheideinünzen  und
Noten  anderer  Banken).  Zu  berücksichtigen  ist  hierbei  aber,  daß  im  Posten
„Sonstige  Aktiven"  Devisenbestände,  also  ebenfalls  liquide  Mittel,  enthalten ­
  sind,  die  Liquidität  tatsächlich  also  günstiger  ist,  als  sie  sich  aus  den
mitgeteilten  Ziffern  errechnen  läßt.
st  Über  die  Verbuchung  usw.  s.  meine  „Bankbuchhaltung".  Stuttgart  1925.
            
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