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Als Unterpfand für die Vorschüsse dienen in der Regel Effek
ten, mitunter auch Waren, Hypotheken, Wechsel, sowie
Bürgschaftsstellung durch Dritte.
Die Sicher st ellungder Bankkredite erfolgt in vielen Fällen
durch Einräumung eines Pfandrechts.
Für die Entstehung des Pfandrechts ist Voraussetzung: 1. Einigung
ztvischen Gläubiger und Verpfänder über die Entstehung des Pfand
rechts, 2. Übergabe der zu verpfändenden Sache (formloser Vertrags.
Die Pfandstellung erfolgt in der Regel mit Hilfe der D i s p o s i t i o n s -
Papiere:
1. Konnossement. Es ist dies die vom Schiffer (Schiffsführer,
Schiffskapitän) eines Seeschiffes ausgestellte Urkunde über den Empfang
der Fracht und die Verpflichtung znr Auslieferung. Nur der Inhaber
des Konnossements kann über die Ware verfügen, und dies auch nur dann,
wenn er durch eine zusammenhängende Reihe von Indossamenten legi
timiert ist. — Das Konnossement wird in 4 Stücken ausgestellt. 1 Stück
behält der Schiffer, 3 händigt dieser dem Ablader aus (und von diesen 3
sendet der Ablader 2 an den Empfänger; der Sicherheit halber mit ver
schiedener Post).
2. Der Ladeschein des Binnenschiffers. In feiner rechtlichen Ge
staltung ist er dem Konnossement nachgebildet und versieht auch ähnliche
Funktionen. Im Bankverkehr kommt er naturgemäß weit seltener als das
Konnossement vor.
3. Der Lagerschein. Er ist die vom Lagerhalter über den Empfang
der Ware ausgestellte Urkunde. „Ich verpflichte mich, das eingelagerte Gut
nur gegen Rückgabe des Lagerscheins an jeden Inhaber auszuhändigen."
4. Der Frachtbrief. Er wird vom Absender ansgestellt und
dient lediglich als Beweisurkunde. Er ist Begleitpapier. Betveisurkunde
dagegen ist das F r a ch t b r i e f - D u p l i k a t. Mit Hilfe des Frachtbrief.
Duplikats sichert sich der Käufer, der die Ware vor oder bei der Absendung
oder unmittelbar nach ihr zu zahlen hat. Verschiebungen der Ware werden
dadurch unmöglich geniacht.
b) Ungedeckte Kredite (Blankokredite).
Bevor Banken jemandem einen Blankokredit gewähren, d. h. ihn er-
mächtigen, bis zu einem bestimmten Betrag Gelder ohne Hinterlegung