Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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system)  schließen  lassen;  er  kann  nützlich  wirken,  wenn  er  z.  B.  zu  Ausbildungszwecken ­
  Verwendung  findet.
4.  Entgeltlicher  und  unentgeltlicher  Kredit.
Wirtschaftlich  in  Betracht  kommt  heute  nur  noch  der  entgeltliche
Kredit,  d.h.  für  Darlehen  sind  Zinsen  zu  zahlen,  die  allerdings  mitunter ­
  nicht  sichtbar  sind,  sondern  in  dem  erhöhten  Preise  »sw.  liegen.  Die
Banken  fordern  für  Darlehen  Zinsen  und  Provisionen.
5.  Kurzfristiger  Kredit  und  langfristiger  Kredit.
Kurzfristiger  Kredit  (Södriebgtrebit)  wird  z.  B.  zum  Kauf  von  Rohstoff  und
Waren,  zur  Bezahlung  von  Löhnen  usw.  benötigt;  ans  dein  Verkauf  der  Waren
wird  er  zurückgezahlt;  oft  wird  der  Kredit  aber  wieder  von  neuem  für  Käufe
und  für  den  Produktionsprozeß  in  Anspruch  genommen  (revolving  credit).  Ein
kurz  fristiger  Kredit,  der  beantragt  wurde,  weil  die  betr.  Bank,  satzungsgemäß
oder  aus  bankpolitischen  Gründen,  nur  kurzfristigen  Kredit  geben  durfte,  ist
durch  ständige  Prolongation  von  Akzepten  usw.  oft  zu  einem  lang  fristigen
Kredit  geworden.
Langfristiger  Kredit  sAnlagekredit)  wird  von  vornherein  als  solcher
zwischen  Kreditgeber  und  Kreditnehmer  vereinbart.  Wird  er  auf  eine  Reihe
von  Jahre»  fest  gegeben,  so  kann  er  ähnliche  Funktionen  wie  das  eigene  Kapital
erfüllen.  Er  nimmt  die  Form  des  einfachen  bztv.  gesicherten  Darlehns  (Hypothek)
oder  der  börsenmäßig  gehandelten  Schuldverschreibung  (Obligation)  an.
J.  Das  Kontolorrentgefchäft  (Kredite  in  laufender  Rechnung),
n)  Gedeckte  Kredite.
Konto  ist  das  Buchungsblatt,  auf  dem  die  geschäftlichen  Vorgänge  einer
Person  (bzw.  Vorgänge  gleicher  Gattung)  verzeichnet  werden.
Der  Kontokorrentverkehr  ist,  ebenso  wie  der  Depositenverkehr,  ein
Verkehr  in  laufender  Rechnung  —  Gegensatz:  Geschäfte,  die
sofort  ausgeglichen  werden  (das  sog.  Ta  felgeschäft)  —,  den  der
Kunde  mit  der  Bank  bzw.  dem  Bankier  unterhält.  Was  die  Bank  leistet,
wird  dem  Kunden  belastet,  was  der  Kunde  leistet,  lvird  diesem  gutgeschrieben. ­
  In  der  Praxis  nennt  man  häufig  die  Konten  der  Debitoren  (Schuldner) ­
  Kontokorrent-,  die  der  Kreditoren  (Gläubiger)  Depositenkonten.
Einige  Banken  fassen  Depositen  und  Kreditoren  in  einen  Posten  zusammen, ­
  andere  wieder  nennen  nur  die  Kreditoren  auf  feste  Termine  Depositen.
Geschieht  die  Kreditgewährung  ans  Grund  von  Sichernngsunterlagen,
so  spricht  man  von  gedecktem  Kredit.
            
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