Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Bezirks-  und  Gemeindesteuern  in  Anrechnung  zu  bringen,  was  natürlich
die  Steuersummen  der  Wohlhabenden  sehr  viel  stärker  ins  Gewicht  fallen
ließ  als  vordem.  Ja,  es  ward  sogar  bestimmt,  daß  dort,  wo  keine  direkten
Gemeindesteuern  erhoben  werden,  wie  z.  B.  in  den  Gutsbezirken,  die  bloß
veranlagten  Steuern  in  Anrechnung  zu  bringen  seien.  Alle  Versuche,
das  Wahlrecht  wirklich  zu  reformieren,  scheiterten  damals,  wie  auch  in  den
Jahren  1900,  1901,  1902  und  1903  die  Anträge  der  Freisinnigen  auf  Neueinteilung ­
  der  Wahlkreise  und  Einführung  der  geheimen  Wahl  im  Klassenlandtag ­
  glatt  zu  Boden  fielen.  Die  beiden  konservativen  Fraktionen  erklärten
kühl,  daß  ihnen  Dreiklassenwahl,  offene  Stimmabgabe  und  die  Ungleichheit
der  Wahlkreise  gerade  paßten,  die  Nationalliberalen  wollten  etwas  reformieren, ­
  aber  wußten  nicht  wo,  und  das  Zentrum  fand  die  Anträge  sachlich
berechtigt,  aber  —  nicht  zeitgemäß.  Es  mußte  erst  stärker  angeklopft
werden,  bis  die  von  der  Reaktion  des  Jahres  1849  aufgetürmte  Zwingburg ­
  ins  Wanken  kam.
Noch  vor  der  Landtagswahl,  am  6.  September  1898,  hatte  Wilhelm  II.
an  einer  Galatafel  im  Bad  Oeynhausen,  an  der  die  Spitzen  der  Behörden
und  die  Auswahl  der  Bourgeoisie  Westfalens  teilnahmen,  die  ein  Jahr
vorher  am  Sparenberg  (siehe  oben)  zum  besten  gegebene  Ankündigung
eines  Antistreikgesetzes  wiederholt.  Er  erklärte:
„Das  Gesetz  naht  sich  seiner  Vollendung  und  wird  den  Volksvertretern
noch  in  diesem  Jahre  zugehen,  worin  jeder  —  er  möge  sein,  wer  er  will,
und  heißen,  wie  er  will  —,  der  einen  deutschen  Arbeiter,  der  willig  ist,
seine  Arbeit  zu  vollführen,  daran  zu  hindern  versucht  oder  gar  zu  einem
Streik  anreizt,  mit  Zuchthaus  bestraft  werden  soll.  Die  Strafe  habe
Ich  damals  versprochen  und  Ich  hoffe,  daß  das  Volk  in  seinen  Vertretern ­
  zu  Mir  stehen  wird,  um  unsere  nationale  Arbeit  in  dieser  Weise,
soweit  es  möglich  ist,  zu  schützen."
Der  Stuttgarter  Parteitag  der  deutschen  Sozialdemokratie  beantwortete
diese  Kaiserrede  mit  einer  Resolution,  deren  wichtigste  Sätze  hier  ebenfalls
folgen  mögen:
„Der  Parteitag  erklärt  es  als  eine  der  ersten  Aufgaben  der  Gesetzgebung, ­
  allen  Arbeitern  das  Koalitionsrecht  zu  gewähren  und  es
gegen  die  unablässigen  Anschläge  des  Unternehmertums  sicherzustellen. ­
  Er  wendet  sich  daher  entschieden  gegen  die  Drohung  in  der
Tischrede  des  Kaisers  zu  Oeynhausen  am  6.  September  1898,  demnächst
der  Volksvertretung  einen  Gesetzentwurf  vorlegen  zu  lassen,  wonach  jeder
mit  Zuchthaus  bestraft  werden  soll,  der  „gar  zu  einem  Streik  anreizt".
Der  Parteitag  fordert  die  deutschen  Arbeiter  ohne  Unterschied  der
politischen  und  religiösen  Anschauungen  auf,  sobald  dem  Reichstag  eine
solche  oder  ähnliche  Vorlage  zugeht,  Protestversammlungen  zu  veranstalten ­
  und  die  Abgeordneten  zur  Stellungnahme  gegen  eine  solche
Vorlage  zu  drängen.
Der  Parteitag  erblickt  in  der  Kaiserrede  das  unzweideutige  Zeugnis,
daß  die  in  den  kaiserlichen  Erlassen  vom  4.  Februar  1890  in  Aussicht
gestellte  Sozialreform  seitens  der  Negierung  aufgegeben  ist.  Der
nunmehr  erst  im  richtigen  Licht  erscheinende  Erlaß  des  Grafen  Posadowsky
  zeigt,  daß  das  Reichsamt  des  Innern  statt  des  früher  in  Aussicht ­
  gestellten  „Schutzes  gegen  eine  willkürliche  und  schrankenlose  Ausbeutung ­
  der  Arbeitskraft"  eine  Politik  der  Unterdrückung  der
Arbeiterbestrebungen  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  einleitet—,
            
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