Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

worden  ist.  Rechts,  auf  die  Haben-  oder  Kreditseite,  werden  die
Posten  gebucht,  die  dem  Geschäftsfreund  gutgeschrieben,  kreditiert  sind.
Addiert  man  die  Debet-  und  die  Kreditseite  für  sich  und  zieht  die  kleinere
Summe  von  der  größeren  ab,  so  ergibt  sich  der  Saldo  (der  Stand  des
Kontos),  d.  h.  das  Schuldverhältnis  des  Geschäftsfreundes  zu  dem,  der  das
Kontokorrent  erteilt.  Wird  das  Kontokorrent  abgeschlossen,  so  wird  ein
Debetsaldo  auf  der  Kreditseite  bzw.  ein  Kreditsaldo  auf  der  Debetseite  eingesetzt ­
  svgl.  Beispiel  S.  214/215),  damit  beide  Seiten  balancieren.
Die  Buchstaben  8.  E.  &  O.,  die  man  in  der  Regel  unter  dem  abgeschlossenen ­
  Kontokorrente  findet,  find  eine  Abkürzung  für  „Salvo  errore  et
omissione“  (vorbehaltlich  eines  Irrtums  oder  Weglassung  eines  Postens).
Eine  irrtümliche  Buchung  oder  das  Auslassen  eines  Postens,  das  ist  der
Sinn  dieser  Worte,  soll  keiner  Partei  zum  dauernden  Nachteil  gereichen.
Die  Gegenpartei  aber  soll,  es  ist  dies  eine  Aufforderung,  die  gleichzeitig
in  der  Klausel  8.  E.  &  O.  liegt,  den  Auszug  auch  hierauf  genau  prüfen.
ß)  Zinszahlen  und  Zinsberechnung  im  Kontokorrent.
Im  kaufmännischen  Verkehr  werden  die  Zinsen  (Zins  abgeleitet  von
census  =  Abgabe)  gewöhnlich  nach  Tagen  berechnet,  wobei  in  Deutschland
—  ebenso  wie  in  der  Schweiz,  Rußland,  Dänemark,  Schweden  und  Norwegen
  —  das  Jahr  zu  860,  der  Monat  zu  30  Tagen  angenommen  wird  Z.
Vom  5.  März  bis  30.  oder  31.  März  sind  z.  B.  25,  vom  10.  bis  28.  Februar
18,  vom  10.  Februar  bis  1.  März  21  Tage.
Zur  Erleichterung  der  Zinsberechnung  bedient  man  sich  der  Z  ins  -
zahlen.  Sie  entstehen  durch  Multiplikation  des  Kapitals  mit  der  Anzahl ­
  der  Tage,  geteilt  durch  100.

Formel:  KaPitalxTage

Zinszahl.

Die  Zinsen  werden  berechnet,  indem  man  die  Zinszahlen  durch  den
Zinsdivisor  (Schlüsselzahl)  —  d.  i.  den  Quotienten,  den  man  durch  Division
des  Prozentsatzes  in  360  (Zahl  der  Tage  des  Jahres)  erhält  —  dividiert.
')  In  Frankreich,  Österreich,  Holland,  Belgien  und  Italien  wird  das
Jahr  ebenfalls  zu  360  Tagen  angenommen,  der  Monat  aber  kalendermäßig,
d.  h.  zu  soviel  Tagen  gerechnet,  als  er  tatsächlich  hat.  In  England  und
Amerika  wird  das  Jahr  zu  365,  der  Monat  kalendermäßig  gerechnet.

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