Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Einwendungen  gegen  das  Kontokorrent  sollen  nach  den  Geschäftsbestimmünzen
  der  meisten  Banken  und  Bankiers  innerhalb  vier  Wochen  nach
Erhalt  des  Kontokorrents  erhoben  werden,  „widrigensalls  angenommen
wird,  daß  der  Auszug  von  dem  Empfänger  richtig  befunden  und  genehmigt
  worden  ist".  Nach  Entscheidung  des  Reichs-Oberhandelsgerichts
kann  aber  eine  Verpflichtung  zur  sofortigen  Prüfung  des  Kontokorrents ­
  und  zur  Mitteilung  der  dagegen  zu  erhebenden  Einwände  b  innen ­
  einerbe  st  im  mten  Frist  nicht  angenommen  werden.  Jedoch ­
  gelten  Ausstellungen  gegen  einzelne  Posten  sowohl  als  auch  gegen  das
Kontokorrent  im  allgemeinen  als  aufgegeben,  wenn  der  Monierende  die
Geschäftsverbindung  fortsetzt,  obwohl  die  Einwendungen  von  der  anderen
Seite  zurückgewiesen  wurden.  Siehe  auch  HGB.  §§  355—357.
Z.  Das  Diskontgeschäft  *).
a)  Das  Diskontgeschäft  als  Kapitalanlage  —  und  a  l  s
Kreditgeschäft.  Bankdiskont  und  P  r  i  v  a  t  d  i  s  k  o  n  t.
a)  Diskontieren,  Diskontkredit,  Wechselmaterial.
Diskontieren  heißt:  Forderungskapital  in  Geldkapital
  verwandeln.  In  der  Sprache  der  Praxis  bedeutet  diskontieren: ­
  Eine  noch  nicht  fällige  Forderung  verkaufen  unter  Abzug
von  Zinsen,  und  zwar  für  die  Zeit  vom  Fälligkeitstage  rückwärts  gerechnet
bis  zum  Tage  der  Veräußerung.
Das  Wechseldiskontgeschäft  kann  für  den  Käufer  der  Wechsel  eine  K  a  p  i-*)
  Literatur:  Karl  Heiligen  st  adt,  Beiträge  zur  Lehre  von  den
auswärtigen  Wechselkursen,  in  den  Conradschen  Jahrbüchern.  1803.  I.  L  a  n  d  -
mann,  System  der  Diskontpolitik.  Kiel  I960.  Walter  Loh,  Art.  Diskont
und  Diskontpolitik  im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  P.  Lo  u  b  et,
ha.  Banque  de  France  et  l’escompte.  Paris  1900.  von  Lumm,  Art.  Diskont-Politik
  im  Bank-Archiv,  XI.  Jahrgang,  Nr.  9  ff.  R.  M  a  y  n  c.  Der  Diskont.
Jena  1899.  G  e  o  r  g  O  b  st  ,  Wechsel-  und  Scheckkunde.  9.  Ausl.  Stuttgart  1925.
I.  P  lenze,  Von  der  Diskontpolitik  zur  Herrschaft  über  den  Geldmarkt.
Berlin  1913.  W.  Prion,  Das  deutsche  Wechseldiskontgeschäft.  Leipzig  1907.
DieReichsbank  1901—1925.  Berlin  1926.  O.  Schwarz,  Diskontpolitik.
Leipzig  1911.  A.  S  n  Y  ck  e  r  s  ,  Französische  und  deutsche  Diskontpolitik.  Leipzig
1910.  Adolph  Wagner  in  Schönbergs  Handbuch  der  pol.  Ökonomie.
Otto  Warschauer,  Die  Probleme  der  Diskontpolitik  und  der  inländische
Wechselverkchr  im  Finanzarchiv  von  G.  Schanz.  18.  Jahrgang.  1901.  N.  E.
Weill,  Die  Solidarität  der  Geldmärkte.  Frankfurt  a.M.  1903.
            
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