Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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buch  angegebenen  Summe  seingeräumter  Diskontkredit)  können  noch
Wechsel  zum  Diskont  hereingegeben  werdenst.
Reicht  der  Kredit  eines  Diskontanten  nicht  aus,  so  werden,  wenn  die
Wechsel  gute  Unterschriften  tragen,  die  Beträge  oft  auf  den  Konten  der  als
Aussteller,  Bezogener  oder  Giranten  bezeichneten  Firmen  oder  Personen
gebucht.  Besonders  ist  dieses  Verfahren  dann  üblich,  wenn  der  Diskontant
eine  kleinere  oder  mittlere  Firnia  ist,  und  der  Wechsel  die  Unterschrift
kreditwürdiger  erster  Firmen  trägt.
Auch  eine  Kontrolle  der  von  den  einzelnen  Firmen  eingegangenen  Giroverpflichtungen
  wird  seitens  der  Reichsbank  vorgenommen,  so  das;
diese  jederzeit  nicht  nur  ersehen  kann,  in  welcher  Höhe  der  Diskont-  und
Girokunde  seinen  Kredit  selbst  in  Anspruch  genommen  hat,  sondern  auch,
welche  G  i  r  o  v  e  r  p  f  l  i  ch  t  u  n  g  c  n  sW  e  ch  f  e  l  -  O  b  l  i  g  o)  er  bei  den  tut
Besitz  der  Reichsbank  befindlichen  Wechseln  eingegangen  ist.  Auf  diese
Weise  kann  die  Reichsbank,  wenn  sic  einen  erheblichen  Teil  der
umlaufenden  Wechsel  in  ihren«  Portefeuille  hat,  einen  Überblick  über  die
Kreditverhältnisse  weiter  Kreise,  ja  über  die  Wirtschaft  des  ganzen  Landes
gewinnen.
Den  Vorstarldsbeamten  ist  es,  wie  schon  erwähnt,  ai«heimgestcllt,  in  ge-«oissen
  Fällen  über  die  vom  Direktorium  in  Berlin  betvilligten  Kredite
hinaus  Wechsel  zu  diskontieren.  Daß  es  nicht  über  Gebühr  geschieht,  dafür ­
  sind  Kautele  geschaffen:  durch  die  von  den  Vorstandsbeamten  der
Reichsbankhauptstellen  und  Reichsbankstellen  monatlich  einmal  einzureichenden ­
  Nachweisungen  der  gewährten  Personalkredite ­
  und  weiter  durch  die  Bestimmung,  daß  die  Vorstandsbeamten
in«  Gegensatz  zu  den  Mitgliedern  des  Reichsbankdirektoriums  persönlich ­
  der  Neichsbank  für  Verluste  haften,  wenn  sie  bei  der
Annahme  von  Diskonten  nicht  mit  genügender  Sorgfalt  vorgegangen  sind.
Die  Diskontiermrgen  bei  Reichsbank-Nebenstellen  gehen
über  die  vorgesetzte  Bankanstalt.  Nur  unter  der  Bedingung,  daß  diese  sie
nachträglich  genehmigt,  werden  Diskontierungen  bei  Nebenstellen  vorgenommen. ­
  Lehnt  die  vorgesetzte  Bankanstalt  die  Wechsel  ab,  obgleich  die
st  Bctr.  weiterer,  bei  den  Banken  üblicher  Formulare  und  Bücher  für  Aufzeichnung ­
  des  Wechsel-Obligo  und  neuzeitlicher  Buchungsmcthodcn
(Durchschlagverfahren  usw.)  s.  meine  „Bankbuchhaltung"  (Buchhaltung,  Statistik
und  Kalkulationen  im  Bankbetriebe).  Stuttgart  1925.
            
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