Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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es zur Gültigkeit der Sicherungsübereignung nicht ss. Reichsgerichtsent- 
scheidungen, Band 59, S. 147). 
Die Sicherungsübereignung eines Warenlagers 
wird der Verpfändung vorgezogen, wenn das Warenlager durch 
Verkauf und Zukauf häufigen Änderungen unterliegt und cs technisch 
schwer durchführbar wäre, bei jedem Verkauf von Waren die Bank um 
deren Freigabe zu ersuchen. Verträge, in denen Warenlager übereignet 
worden waren mit der Bestimmung, daß auch alle Neu eingänge in das 
Eigentum der den Vorschuß gewährenden Bank übergehen sollten, sind als 
Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, erklärt worden; die 
benachteiligten Gläubiger können in diesem Falle Schadenersatzansprüche 
gemäß § 826 des BGB. geltend machen. 
ch Lombardverkehr mit der ReichsbanN). 
Die Reichsbank erteilt in Berlin und bei den Zweiganstalten Lombard 
darlehen zu dem öffentlich bekannt gemachten Zinssatz gegen Verpfän 
dung von 
1. Gold und Silber, 
2. Wertpapieren, die hierfür zugelassen sind, 
3. Wechseln, die den Anforderungen entsprechen, die an zu diskon 
tierende Wechsel gestellt werden, 
4. im Inlands lagernden Kaufmannswaren. 
ß 8. Die Übergabe der Gegenstände an die Privatbank ist erfolgt. Die 
Übergabe wird überdies dadurch ersetzt, daß die Privatbank sie Herrn C. leih 
weise zur Benutzung überläßt und dieser die Privatbank als mittelbaren Be 
sitzer anerkennt. C. als Darlehnsschuldner verpflichtet sich, die genannten Gegen 
stände auf seine Kosten gegen Feuer zu versichern und überträgt hiermit alle 
Forderungen aus dem Versicherungsverträge an die Privatbank. 
§ 4. Kommt C. mit seiner Verpflichtung in Verzug, so soll die Privatbank 
nach Ablauf von drei Tagen nach erfolgter Androhung berechtigt sein, die 
Gegenstände an sich zu nehmen und öffentlich zu versteigern oder in anderer 
Weise zu verwerten. 
8 5. Nach Tilgung der Schuld soll das Eigentum an den Sachen ohne 
weiteres an C. zurückfallen. 
Ort, Datum, Unterschrift. 
*) Siehe auch den Aufsatz des ehemaligen Reichsbankpräsidenten Di. Koch in 
Heft 4, Jahrgang I der „Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis".
	        
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