Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Im  Grundbuch  für  Leipzig-Eutritzsch  ist  auf  Blatt  649  in  der
Dl.  Abteilung  unter  Nr.  2
EM  11  800.—
in  Buchstaben:  elftausendachthundert  IleicJismarlc
Hypothek  für  eine  Kaufforderimg  nebst  Zinsen  für  uns  eingetragen.
Wir  bewilligen  hiermit  die  Löschung  der  nach  Vorstehendem
für  uns  eingetragenen  Hypothek  im  Grundbuche  für  Leipzig-Eutritzsch
  auf  Blatt  649.
Leipzig,  den  19.  Oktober  1926.  (Unterschrift.)
Meist  Wird  diese  Quittung  vom  Notar  entworfen,  der  dann  auch  gleichzeitig ­
  die  erforderliche  Beglaubigung  der  Unterschrift  des  quittierenden
Gläubigers  vornimmt.  Die  Gebühren  sind  die  gleichen  wie  beim  Gericht.
Anhang:  Kreditkonsortien.
Weniger  bekannt  als  die  Konsortien,  die  geschaffen  werden,  um  die
Gründung  einer  Gesellschaft  oder  deren  Kapitalserhöhnng
durchzuführen,  sind  die  Konsortien,  die  den  Zweck  verfolgen,  eine  Gesellschaft ­
  mit  Kredit  zu  versorgen  (Kreditkonsortieuj.
An  Hand  praktischer  Beispiele  sollen  drei  Fälle,  die  zur  Bildung  von
Kreditkonsortien  führen,  skizziert  werden.
1.
In  einer  Aufsichtsratssitzung  der  Müller  A.-G.  macht  der  Vorstand  die
Mitteilung,  daß  die  Gesellschaft  zur  Ausführung  eines  größeren,  sehr
lukrativen  Auftrages  einen  vorübergehenden  Geldbedarf  von  3000000  RM
hat.  Da  die  hauptsächliche  Bankverbindung  der  Gesellschaft,  die  A-Bank,
allein  nicht  in  der  Lage  ist,  einen  solch  hohen  Betrag  zur  Verfügung  zu
stellen,  kommt  sie  mit  den  zwei  anderen,  dem  Aufsichtsrat  angehörenden
Vertretern  von  Banken  überein,  den  Kredit  gemeinschaftlich  zur
Verfügung  zu  stellen.  Zu  diesem  Zweck  bildet  sich  ein  Kreditkons
  o  r  t  i  u  m.  Als  Konsortialführerin  wird  die  A-Bank  bestimmt.  Sie  beteiligt ­
  sich  an  deut  Konsortium  mit  50  %.  Die  beiden  anderen  im  Aufsichtsrat ­
  vertretenen  Institute,  die  B-  und  O-Bank,  übernehmen  je  25  %.
In  einem  Konsortialvertrag  wird  insbesondere  festgelegt,  zu  welchem
Zins-  und  Provisionssatz  der  Kredit  gewährt,  und  wie  der  Kredit  g  e  -
sichert  sein  soll.
            
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