Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  Anforderung  der  Beträge  durch  die  Müller  A.-G.  erfolgt  in  Raten.
Zunächst  werden  RM  1  000  000.—  benötigt.  Die  Verbuchung  geschieht ­
  in  folgender  Weise:
Die  ^.-Bank  errichtet  ein  Konsortialkonto
„Müller  A.-G."  Kreditkonsortium,
belastet  dieses  mit  RM  1  000  000.—  und  erkennt  das  laufende  Konto  der
Gesellschaft  mit  der  gleichen  Summe.  Brieflich  werden  die  Konsorten  von
der  Entnahme  in  Kenntnis  gesetzt  und  ersucht,  den  auf  sie  entfallenden
Anteil  von  je  250  000  RM  anzuschaffen.  Die  Konsorten  wiederum  buchen
in  ihren  Büchern:
Per  Müller  A.-G.  Kreditkvnsorlium
An  L-Bank
anteilige  Zahlung  RM  250  000.—  Nal.  per
Bei  Empfang  der  Gutschriftsaufgabcn  seitens  der  B-  und  6-Bank  b  e  °
lastet  die  ^-Bank  die  beiden  genannten  Banken  und  erkennt  das
bereits  erwähnte  Konsortialkonto.
Die  Verbuchung  der  restlichen,  der  Gesellschaft  noch  zur  Verfügung
stehenden  2  000  000  RM  erfolgt  in  der  gleichen  Weise.
Am  Semesterschluß  berechnet  die  Konsortialführerin  Zinsen  und  Provision ­
  auf  den  in  Anspruch  genommenen  Betrag,  belastet  das  laufende
Konto  der  Gesellschaft  hierfür  und  erkennt  das  Konsortialkonto.
Bei  Ausschüttung  des  Betrages  wird  das  Konsortialkonto  belastet  und
die  beiden  Konten  der  Konsorten,  nach  Abzug  der  üblichen  Führungsprovision ­
  seitens  der  ^.-Bank,  entsprechend  ihrer  Quote,  erkannt.  Bei
Rückzahlung  des  Betrages  seitens  der  Gesellschaft  erfolgen  die  Gegenbuchungen, ­
  d.  h.  die  Konten,  die  bei  der  Inanspruchnahme  erkannt  worden
sind,  werden  belastet,  und  umgekehrt.
2.
Eine  gemeinschaftliche  Kreditgewährung  erfolgt  vielfach  auch  in  Form
des  W  e  ch  s  e  l  k  r  e  d  i  t  s.  Voraussetzung  für  die  Bildung  eines  solchen
Konsortiums  ist,  daß  die  Reichsbank  dem  Bankenkonsortinm  einen  Diskontkredit ­
  einräumt,  der  aber  nicht  auf  das  Kontingent  der  einzelnen  Konsortialniitglieder
  angerechnet  wird.
Um  die  Müller  A.-G.,  die  schwer  um  ihre  Existenz  kämpfen  muß,  nicht
zum  Erliegen  zu  bringen,  erklären  sich  die  Großaktionäre  der  Gesellschaft,
die  zugleich  auch  ihre  Lieferanten  sind,  und  das  schon  (im  ersten  Beispiels
            
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