Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Tgb. Ar. 
Eilavis Nr. 
Platz-Äbertragung für die Deutsche Bank 
Qßerlill jj ut 8 (im 8( ttetm ordnungsmäßig unterzeichnet 
DM 
Zugunsten von 
Auf Veranlassung von Dep.-Kaste 
in Morten: AM 
Berlin, den 192 . 
AuSsührungSvermerk der Giro-Abteilung: 
Anlage 1. 
einer „Zusammenstellung der Eilavise" (Anlage 2). Soweit unnumerierte Avise 
verwendet werden, muß ihnen ein numeriertes „Sammelavis" beigefügt werden. 
4. Die Zusammenstellungen müssen ordnungsmäßig, d. h. von den besonders 
dazu namhaft gemachten Vertretern, unterzeichnet sein, ebenso etwa einzeln, 
ohne Zusammenstellung beförderte Eilavise. 
5. Die Eilavise werden bei der Jrühnbrechnung (9 Uhr) und bei der Mittags 
abrechnung (12 Uhr, Sonnabends 11 Uhr) von den Vertretern der Banken bei 
der Abrechnungsstelle unmittelbar ausgetauscht. Für tveitere Lieferungen hat die 
Reichsbank im Einzahlungsraum des Girokontors eine A v i s a n s t a u s ch - 
stelle eingerichtet, bei der von * 3 /»12 bis spätestens 1 Uhr (Sonnabends von 
3 /,ll bis 12 Uhr) Avise eingeliefert werden können. Auch direkte Lieferung der 
Avise ist zulässig. Avise, die von der Austauschstelle nicht abgeholt werden, ge 
langen bei der Schlußabrechnung der Abrechnungsstelle zur Verteilung. 
6. Den Eilavisen können Onittuugsentwllrfe in ein- oder mehrfacher Aus 
fertigung beigefügt werden. Diese sind nach Vollziehung in vcrschlostenem 
Briefumschlag sofort der überweisenden Stelle zurückzusenden. 
7. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger in den Besitz des Eilavises 
gelangt ist, kann das Eilavis zurückverlangt werden. Nach diesem Zeitpunkt 
steht es in dem Belieben der Empfänger, ob sie einem etwaigen Wunsche auf 
Rückgabe entsprechen wollen oder nicht.
	        
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