Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Tgb.  Ar.

Eilavis  Nr.

Platz-Äbertragung  für  die  Deutsche  Bank
Qßerlill  jj ut  8 (im 8(  ttetm  ordnungsmäßig  unterzeichnet

DM

Zugunsten  von

Auf  Veranlassung  von  Dep.-Kaste

in  Morten:  AM

Berlin,  den  192  .
AuSsührungSvermerk  der  Giro-Abteilung:

Anlage  1.

einer  „Zusammenstellung  der  Eilavise"  (Anlage  2).  Soweit  unnumerierte  Avise
verwendet  werden,  muß  ihnen  ein  numeriertes  „Sammelavis"  beigefügt  werden.
4.  Die  Zusammenstellungen  müssen  ordnungsmäßig,  d.  h.  von  den  besonders
dazu  namhaft  gemachten  Vertretern,  unterzeichnet  sein,  ebenso  etwa  einzeln,
ohne  Zusammenstellung  beförderte  Eilavise.
5.  Die  Eilavise  werden  bei  der  Jrühnbrechnung  (9  Uhr)  und  bei  der  Mittagsabrechnung ­
  (12  Uhr,  Sonnabends  11  Uhr)  von  den  Vertretern  der  Banken  bei
der  Abrechnungsstelle  unmittelbar  ausgetauscht.  Für  tveitere  Lieferungen  hat  die
Reichsbank  im  Einzahlungsraum  des  Girokontors  eine  A  v  i  s  a  n  s  t  a  u  s  ch  -
stelle  eingerichtet,  bei  der  von  *  3 /»12  bis  spätestens  1  Uhr  (Sonnabends  von
3 /,ll  bis  12  Uhr)  Avise  eingeliefert  werden  können.  Auch  direkte  Lieferung  der
Avise  ist  zulässig.  Avise,  die  von  der  Austauschstelle  nicht  abgeholt  werden,  gelangen ­
  bei  der  Schlußabrechnung  der  Abrechnungsstelle  zur  Verteilung.
6.  Den  Eilavisen  können  Onittuugsentwllrfe  in  ein-  oder  mehrfacher  Ausfertigung ­
  beigefügt  werden.  Diese  sind  nach  Vollziehung  in  vcrschlostenem
Briefumschlag  sofort  der  überweisenden  Stelle  zurückzusenden.
7.  Bis  zu  dem  Zeitpunkt,  in  dem  der  Empfänger  in  den  Besitz  des  Eilavises
gelangt  ist,  kann  das  Eilavis  zurückverlangt  werden.  Nach  diesem  Zeitpunkt
steht  es  in  dem  Belieben  der  Empfänger,  ob  sie  einem  etwaigen  Wunsche  auf
Rückgabe  entsprechen  wollen  oder  nicht.
            
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