Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

287 
jedes einzelne Mitglied gesandten Platz-Eilavise verzeichnet sind. Addition und 
Abstimmung dieser Seite hat auch bereits zn Hanse stattgefunden. Dann verteilt 
der Abrechnungsvertreter an jedes der anderen Mitglieder Formulare mit 
Durchschlag, die Gesamt-Stückzahl und -Betrag der Avisierung an das betr. Mit 
glied enthalten sgleichlautend mit der rechten Seite seines Blattes). Der Durch 
schlag wird quittiert zurückgegeben. Die Beträge aller empfangenen Formulare 
werden nunmehr auf der linken Seite des Blattes eingesetzt und addiert. Der 
Vorsteher der Abrechnungsstelle stimmt den gesamten Platz-Eilavisvcrkehr auf 
einem besonderen Formular ab und bescheinigt die Übereinstimmung beider 
Seitensnmmen jedes Teilnehmers mit deni Abstimmnngsblatt. Dann setzt jeder 
Abrechnungsvertreter beide Seitensummen als besondere Position in sein 
Schlnßabrechnnngsblatt söhne Stückzahlen, da diese bereits bei der Bilanzierung 
des Platz-Eilavisverkehrs berücksichtigt worden sind). 
Im Jahre 1926 wurden 374 000 Posten im Betrage von 26,66 Milliarden 
RM durch das Eilavisverfahren beglichen. 
I. Minzwechsel- (Valuten-) Geschäft und der Daudet mit 
Edelmetallen. 
Das Umwechseln von Münzsorten, das in früheren Jahrhunderten 
einer der Hauptgeschäftszweige des Bankiers war, ist, soweit es sich um den 
Gebrauch für den internationalen Reiseverkehr handelt, heute etwas in 
den Hintergrund getreten, da infolge der geordneten Münzverhältnisse 
in den meisten zivilisierten Staaten und infolge Einführung besserer 
Zahlungsmethoden im internationalen Verkehr durch häufigen Gebrauch 
von Akkreditiven, Kreditbriefen und Reiseschecks das Bedürfnis hierfür 
sich verringert hat. 
Beini Ankauf fremder Sorten und Noten wird, sofern der Auftrag zur 
amtlichen Notiz erteilt wird, die Abrechnung 
gegenüber der Bankierkundschaft zum Geldkurs, franko Provision, 
gegenüber der Nichtbankierkundschast zum Geldkurs, abzüglich V 4 % 
Provision, franko Courtage 
vorgenommen. In beiden Fällen werden jedoch mindestens die seitens der 
Reichsbank festgesetzten Minimalgebühren berechnet. 
Für den Verkauf fremder Sorten und Noten wird, sofern der Auftrag 
z u r a m t l i ch e n N o t i z erteilt wird, der Briefkurs und folgende Pro 
vision auf den ausmachenden Betrag berechnet: 
gegenüber der Bankierknndschaft Vs%/ mindestens 0,10 RM für 
jede Cortes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.