287
jedes einzelne Mitglied gesandten Platz-Eilavise verzeichnet sind. Addition und
Abstimmung dieser Seite hat auch bereits zn Hanse stattgefunden. Dann verteilt
der Abrechnungsvertreter an jedes der anderen Mitglieder Formulare mit
Durchschlag, die Gesamt-Stückzahl und -Betrag der Avisierung an das betr. Mit
glied enthalten sgleichlautend mit der rechten Seite seines Blattes). Der Durch
schlag wird quittiert zurückgegeben. Die Beträge aller empfangenen Formulare
werden nunmehr auf der linken Seite des Blattes eingesetzt und addiert. Der
Vorsteher der Abrechnungsstelle stimmt den gesamten Platz-Eilavisvcrkehr auf
einem besonderen Formular ab und bescheinigt die Übereinstimmung beider
Seitensnmmen jedes Teilnehmers mit deni Abstimmnngsblatt. Dann setzt jeder
Abrechnungsvertreter beide Seitensummen als besondere Position in sein
Schlnßabrechnnngsblatt söhne Stückzahlen, da diese bereits bei der Bilanzierung
des Platz-Eilavisverkehrs berücksichtigt worden sind).
Im Jahre 1926 wurden 374 000 Posten im Betrage von 26,66 Milliarden
RM durch das Eilavisverfahren beglichen.
I. Minzwechsel- (Valuten-) Geschäft und der Daudet mit
Edelmetallen.
Das Umwechseln von Münzsorten, das in früheren Jahrhunderten
einer der Hauptgeschäftszweige des Bankiers war, ist, soweit es sich um den
Gebrauch für den internationalen Reiseverkehr handelt, heute etwas in
den Hintergrund getreten, da infolge der geordneten Münzverhältnisse
in den meisten zivilisierten Staaten und infolge Einführung besserer
Zahlungsmethoden im internationalen Verkehr durch häufigen Gebrauch
von Akkreditiven, Kreditbriefen und Reiseschecks das Bedürfnis hierfür
sich verringert hat.
Beini Ankauf fremder Sorten und Noten wird, sofern der Auftrag zur
amtlichen Notiz erteilt wird, die Abrechnung
gegenüber der Bankierkundschaft zum Geldkurs, franko Provision,
gegenüber der Nichtbankierkundschast zum Geldkurs, abzüglich V 4 %
Provision, franko Courtage
vorgenommen. In beiden Fällen werden jedoch mindestens die seitens der
Reichsbank festgesetzten Minimalgebühren berechnet.
Für den Verkauf fremder Sorten und Noten wird, sofern der Auftrag
z u r a m t l i ch e n N o t i z erteilt wird, der Briefkurs und folgende Pro
vision auf den ausmachenden Betrag berechnet:
gegenüber der Bankierknndschaft Vs%/ mindestens 0,10 RM für
jede Cortes