Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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jedes  einzelne  Mitglied  gesandten  Platz-Eilavise  verzeichnet  sind.  Addition  und
Abstimmung  dieser  Seite  hat  auch  bereits  zn  Hanse  stattgefunden.  Dann  verteilt
der  Abrechnungsvertreter  an  jedes  der  anderen  Mitglieder  Formulare  mit
Durchschlag,  die  Gesamt-Stückzahl  und  -Betrag  der  Avisierung  an  das  betr.  Mitglied ­
  enthalten  sgleichlautend  mit  der  rechten  Seite  seines  Blattes).  Der  Durchschlag ­
  wird  quittiert  zurückgegeben.  Die  Beträge  aller  empfangenen  Formulare
werden  nunmehr  auf  der  linken  Seite  des  Blattes  eingesetzt  und  addiert.  Der
Vorsteher  der  Abrechnungsstelle  stimmt  den  gesamten  Platz-Eilavisvcrkehr  auf
einem  besonderen  Formular  ab  und  bescheinigt  die  Übereinstimmung  beider
Seitensnmmen  jedes  Teilnehmers  mit  deni  Abstimmnngsblatt.  Dann  setzt  jeder
Abrechnungsvertreter  beide  Seitensummen  als  besondere  Position  in  sein
Schlnßabrechnnngsblatt  söhne  Stückzahlen,  da  diese  bereits  bei  der  Bilanzierung
des  Platz-Eilavisverkehrs  berücksichtigt  worden  sind).
Im  Jahre  1926  wurden  374  000  Posten  im  Betrage  von  26,66  Milliarden
RM  durch  das  Eilavisverfahren  beglichen.

I.  Minzwechsel-  (Valuten-)  Geschäft  und  der  Daudet  mit
Edelmetallen.
Das  Umwechseln  von  Münzsorten,  das  in  früheren  Jahrhunderten
einer  der  Hauptgeschäftszweige  des  Bankiers  war,  ist,  soweit  es  sich  um  den
Gebrauch  für  den  internationalen  Reiseverkehr  handelt,  heute  etwas  in
den  Hintergrund  getreten,  da  infolge  der  geordneten  Münzverhältnisse
in  den  meisten  zivilisierten  Staaten  und  infolge  Einführung  besserer
Zahlungsmethoden  im  internationalen  Verkehr  durch  häufigen  Gebrauch
von  Akkreditiven,  Kreditbriefen  und  Reiseschecks  das  Bedürfnis  hierfür
sich  verringert  hat.
Beini  Ankauf  fremder  Sorten  und  Noten  wird,  sofern  der  Auftrag  zur
amtlichen  Notiz  erteilt  wird,  die  Abrechnung
gegenüber  der  Bankierkundschaft  zum  Geldkurs,  franko  Provision,
gegenüber  der  Nichtbankierkundschast  zum  Geldkurs,  abzüglich  V 4  %
Provision,  franko  Courtage
vorgenommen.  In  beiden  Fällen  werden  jedoch  mindestens  die  seitens  der
Reichsbank  festgesetzten  Minimalgebühren  berechnet.
Für  den  Verkauf  fremder  Sorten  und  Noten  wird,  sofern  der  Auftrag
z  u  r  a  m  t  l  i  ch  e  n  N  o  t  i  z  erteilt  wird,  der  Briefkurs  und  folgende  Provision ­
  auf  den  ausmachenden  Betrag  berechnet:
gegenüber  der  Bankierknndschaft  Vs%/  mindestens  0,10  RM  für
jede  Cortes
            
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