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1. Klasse gilt für Effekten, die 2. Klasse für Bargeld, Sorten, Zinsscheine usw.
Für Wechsel und Verrechnungsschecks innerhalb Deutschlands kommt nur ein
Drittel und im Verkehr mit dem Auslande nur die Hälfte der für Valoren
1. Klasse vorgesehenen Prämien zur Berechnung. Einschreibpakete sind von der
Versicherung ausgeschlossen.
Beim Verkauf der Effekten erhält der Verkäufer:
den Börsenpreis und Stückzinsen, soweit solche usancemäßig berech
net werden.
Zu zahlen hat er, ebenso wie der Käufer: Provision, Courtage,
Bvrsenstempel, Umsatzsteuer und etwaige andere Auslagen.
Beispiel I. Breslau, den 16. Februar 1927.
Herrn , hier.
Wir überlassen Ihnen in Ausführung Ihres Auftrages am 15. er. RM 1000.—
8% Mix & Genest Goldobligationen A/0.
ä 108% RM 1030.—
Zinsen 135/8% -/- 10 % Steuer 27.—
RM 1057.—
V/oo Maklergebühr RM 0.75
Börsen-Stempcl „ —.30
Börs.-Ums.-Steuer „ 1.10
i/ 4 % Provision 2.65
Spesen „ 1.— ■■ 5.80
Val. 15. er RM 1062.80
wie vor zu Laste» Ihres Kontos.
Stücke schreiben wir Ihrem Depot-Konto zu.
Beispiel II. Breslau den 23. März 1927.
Herrn , Brieg.
Wir übernehmen von Ihnen in Ansführnng Ihres Auftrages am 23. er.
RM 1200.— Hamburg-Südamerik. Dampfer-Aktien
k 200% . .' RM 2400.—
minus Maklergebühr RM 2.40
Börsen-Stempel „ 1.—
Börs.-Ums.-Steuer 3.60
4% 0 Provision „ 9.60
Spesen „ 1.— ., 17.60
Val. 30. er RM 2382.40
wie vor zu Gunsten Ihres Kontos.
Stücke zu Lasten Ihres Depot-Kontos.
Der neben dem Betrage der Rechnung stehende Vermerk „Valuta per"
(abgekürzt: val. p.) oder: „Wert am ...." bezeichnet den Tag, von dem ab