Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Sie eignen sich jedoch mehr zur Aufbewahrung von Dokumenten (Hypo- 
theken, Policen) und Schmuckgegenständen, als von Effekten, da für diese, 
wenn sie im Safe ruhen, der Bankier eine Verwaltung ssiehe S. 315 ff.) 
nicht ausüben kann. Zur Abtrennung von Kupons usw. stehen den Mie 
tern verschließbare Zellen zur Verfügung, in denen Schere, Schreib 
material usw. vorhanden ist. Die Rechte und Pflichten des Mieters richten 
sich nach den von dem Vermieter für diesen Zweck getroffenenBestimmungen. 
Wer einem anderen das Recht zum Eintritt in den Tresor an seiner 
Statt verschaffen und ihm die Verfügung über das gemietete Schrankfach 
übertragen will, hat ihn durch Vollzug eines von der Bank gelieferten 
Formulares zu ermächtigen. Der Vollmachtgeber erhält dann (kostenfrei) 
für den Bevollmächtigten eine Einlaßkarte, die dieser bei jedesmaligein 
Besuche vorzuzeigen hat. Jeder Mieter, bzw. dessen Bevollmächtigter hat 
vor Eintritt in den Tresor ans Verlangen, zur Prüfung der Identität, seine 
Unterschrift abzugeben. Die Bank nimmt von der Zurücknahme der Voll 
macht nur Kenntnis, wenn sie ihr direkt schriftlich mitgeteilt und die für 
den Bevollmächtigten ausgestellte Einlaßkarte zurückgegeben wird. Die 
Vollmacht wird als erloschen betrachtet, wenn der Bank der Tod des Voll 
machtgebers bekannt geworden ist. 
Die Erteilung einer Vollniacht an einen Dritten ist auch sonst für den 
Verkehr mit der Bank, insbesondere für den Todesfall des Kontoinhabers, 
sehr z» empfehlen, da sie den Hinterbliebenen viele Kosten und Sorgen 
erspart. Sie kann nach folgendem Schema erfolgen: 
Ln die Bank 
liier. 
Ich räume Ihnen hierdurch für mich und meine Erben das Kocht ein, sich 
im Falle meines nachgewiesenen Todes durch Aushändigung der alsdann unter 
meinem Namen im Depot ruhenden Effekten, sowie des auf meinem Konto etwa 
erscheinenden Barguthabens au 
von jeglicher Verbindlichkeit in Ansehung des obigen Depots und Kontos zu 
befreien, wogegen ich mir bei meinen Lebzeiten freie Verfügung über beide 
vorbehalte. 
Die aus unserem IContokorrentverhältnis herrührenden Kochte und Verbind 
lichkeiten bleiben hierdurch unberührt. 
, den 192
	        
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