Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

21 O. GW. 25. A. 
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schuß erzielt ist. Da dies oft viele Jahre dauern, in manchen Fällen über 
haupt nicht möglich sein wird, gestattet das Gesetz die Herabsetzung der 
Grundkapitalsziffer. Sie ist, da eine Rückzahlung des Kapitals nicht statt 
findet, nur eine ziffermäßige. Es erfolgt eine Sanierung (Heilung, 
Aufbesserung der Verhältnissei in der Weise, das; das Grundkapital etwa 
in Höhe der Unterbilanz herabgesetzt wird. 
Die Aktionäre werden aufgefordert, ihre Aktien zur A b st e m p e l u n g 
oder zum Umtausch gegen neue, dem Herabsetzungsbeschluß gemäß ab- 
geänderte Aktien einzureichen. Lautet die Aktie z. B. über 2000 RM, so 
erhält sie den Aufdruck „Kapital auf 1500 RM herabgesetzt", oder aber, 
was seltener vorkommt, der Aktionär erhält eine neue, über 1500 RM 
lautende Aktie. Neben der Verminderung des Nennwerts der 
Aktien kommt in Betracht die Verminderung der Zahl der Aktien durch 
Zusammenlegung, Umtausch usw., ferner: die Einziehung einzel 
ner Aktien. 4 Aktien werden z. B. in 3 Aktien zusainmengelegt, d. h. von je 
4 eingereichten Aktien wird eine vernichtet, drei bleiben bestehen und er 
halten den Stempelaufdruck „Gültig geblieben laut Beschluß der General 
versammlung von: " 
Starke Zusammenlegungen brachten die Verordnungen über Gold- 
bilanzen (vom 28. Dezember 1923 und b. November 1924). 
In den meisten Fällen vermag die Zusammenlegung der Aktien allein 
eine Besserung nicht zu bringen. Daher ist niit der Herabsetzung des Grund 
kapitals oft gleichzeitig dessen Erhöhung verknüpft, oder es werden der 
Gesellschaft neue Mittel dadurch zugeführt, daß die Aktionäre auf- 
gefordert werden, eine Zuzählung von 20, 30 oder mehr Prozent zu 
leisten. Die neuen Aktien erhalten zum Unterschied von den alten 
„Stanim-Aktien" den Namen „Stamni-Prioritäts-Aktien", „Prioritäts- 
Aktien" oder „Vorzugs-Aktien". Mitunter findet eine Unterschei 
dung der einzelnen Gattungen von Aktien durch B u ch st a b e n statt 
(Aktien Lt (Literas A, Aktien L a B usw.). 
Bei Verteilung der Dividende erhalten die Inhaber dieser 
Vorzugs-Aktien meist einen gewissen, statutenmäßig festgesetzten Prozent 
satz vom Gewinn, bevor auf die alten Stamm-Aktien irgend etwas fällt. 
Oft sind diese Aktien kumulativ ausgestaltet, d. h. reicht der Gewinn eines 
Geschäftsjahres nicht aus, die Minimaldividende zu zahlen, so wird sie im 
nächsten Jahre (bzw. in den nächsten Jahren) nachgezahlt) ehe dies nicht
	        
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