Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gewährleisten und zum Genuh non Dividenden, sofern diese für die Aktio 
näre eine bestimmte Höhe überschreiten, berechtigen. Anderer Art sind die 
Gennßschcine, die neben die Aktien treten, um dem Aktionär besondere 
Vorteile zu gewähren. Stets fehlen aber dem Genußscheine zwei Haupt 
merkmale der Aktie: Stimmrecht in der Generalversammlung und Haftung 
mit der Einlage (Anteil am Gesellschaftsvermögen). Die Genußscheine 
sind nur Beurkundungen von Gläubigerrechten. 
Unter Fusion versteht man die Verschmelzung zweier oder 
niehrerer Aktien- oder anderer Gesellschaften. Sie kann in verschiedenen 
Formen erfolgen. In der Regel nimmt die fusionierende sgrößere und 
stärkere) Gesellschaft die fusionierte skleine und schwächere) Gesellschaft mit 
ihren Aktiven und Passiven in sich auf. Die Aktionäre der fusionierten Ge 
sellschaft erhalten Aktien der fusionierenden im Verhältnis zu dem Werte, 
den die Aktien der verschiedenen Gesellschaften vor der Fusion gehabt 
haben, bzw. nach einem vereinbarten Modus. Die übernehmende Gesell 
schaft wird zu diesem Zweck in der Regel ihr Grundkapital erhöhen. Fusio 
nen erfolgen häufig zur Erweiterung oder Verbesserung des eigenen Be 
triebes, um die benötigten Rohstoffe billiger zu erlangen. Bei Banken 
geschehen sie, um Betriebskosten zu sparen, um die Macht zu stärken, um 
eine Konkurrenz zu beseitigen usw. ss. S. 124 f.). 
Eine große Rolle, speziell im Konzentratiousprozeß des Bankwesens, 
spielen die Interessengemeinschaften. Die Verknüpfung der 
Interessen des einen Instituts mit denen des anderen kann aus mehrere 
Arten erfolgen: Das größere Institut erwirbt sämtliche Aktien des 
kleineren Instituts oder die M a j o r i t ä t oder einen Teil der Aktien des 
kleineren Instituts. Auch ohne Übernahme von Aktien kann ss. S. 125) 
eine Interessengemeinschaft gebildet werden. 
e) Versicherung gegen Kursverlust im Falle der 
Auslosung. 
Gegen Verluste, die entstehen durch Kündigung von Wertpapieren, 
deren Tageskurs höher als der Rückzahlungskurs ist, oder durch Aus 
losung von Prämienanleihen mit einem „Treffer", der niedriger als ihr 
Wert ist („Niete"), kann man sich durch Versicherung der Effekten 
gegen Kursverlust schützen. Derartige Versicherungen für eine bestimmte 
Ziehung oder „fortlaufend bis Widerruf" übernehmen sämtliche Banken
	        
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