Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Unbeschadet des Erfordernisses, nach kaufmännischen Grundsätzen zu verfahren, 
darf die Erzielung voll Gewinnen nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes sein". 
Das Institut erzielte in dem am 31. Dezember 1925 abgelaufenen Geschäfts 
jahre einen Gewinn von 11,4 Millionen RM. Dem standen aber gegenüber: 
28.8 Millionen NM Abschreibungen auf uneinbringliche und zweifel 
hafte Forderungen (leichtfertige Kreditgewährungen an Barmat, Kutisker u. a.), 
so daß sich also ein V e r l u st von 12,4 Millionen NM ergibt. Zu dessen 
Deckung wurde die in die Goldmark-Eröffnungsbilanz vom 2. Januar 
1924 eingestellte Rücklage in Höhe von 3 Mill. RM und die Rückstellung von 
4.8 Mill. RM (es war dies der Reingewinn für 1924) benutzt. Der dann noch 
verbleibende Betrag in Höhe von 4,6 Mill. RM wurde als V e r l u st für 1926 
vorgetragen. Da die Bilanz für 1926 einen Reingewinn von 8,6 Mill. RM 
ergab, konnte dieser Verlust getilgt werden. 
8. Die preußische Zentralgenossenschaftstafie Z. 
Zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits der mittleren 
und unteren Klassen in Stadt und Land ist am 1. Oktober 1895 (Gesetz 
vom 31. Juli 1895) die Preußische Zentralgenossenschaftskasse — ge 
meinhin Preußenkasse genannt — ins Leben getreten. Sie ist selb 
ständiges Institut mit eigener juristischer Persönlichkeit und untersteht 
dem preußischen Finanzministerium. Als Grundkapital gewährte ihr der 
Staat 5 Mill. M in dreiprozentigen Konsols. Wenige Monate später 
bereits wurde die Einlage auf 20, 1898 auf 50, 1909 auf 75, 1918 auf 
125, 1922 auf 600, 1923 auf 2000 Millionen M festgesetzt. Ende 1926 
betrug das Kapital 86,1 Millionen RM, wovon 19,5 Millionen RM noch 
nicht eingezahlt waren. Seit November 1924 besteht eine Zweigstelle in 
Frankfurt a. M. 
Die Einlage des Preußischen Staates betrug Ende 1926 33,6 Millionen 
NM. Die Stammeinlagen von Verbandskassen beliefen sich auf 33 Mil 
lionen RM. Dazu treten noch 24,3 Millionen NM Reserven. Dem 
Reich und den Ländern bleibt vorbehalten, sich gleichfalls an der Anstalt 
mit Stamnieinlagen nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums 
Z S. den Art. des Präsidenten Carl Semper im „Buch des Kauf- 
manns". 6. Anst. S. 550 ff. H i l l r i n g h a n s , Die Preußische Zentral- 
gcnossenschaftskasse. Berlin 1922. Das durch zahlreiche Novellen geänderte 
Gesetz über die Preußische Zentralgenossenschaftskasse ist neu gefaßt und in 
dieser neuen Fassung in der Preußischen Gesetzsammlung (Nr. 23) vom 22. März 
1924 veröffentlicht.
	        
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