Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

334

Unbeschadet  des  Erfordernisses,  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  zu  verfahren,
darf  die  Erzielung  voll  Gewinnen  nicht  Hauptzweck  des  Geschäftsbetriebes  sein".
Das  Institut  erzielte  in  dem  am  31.  Dezember  1925  abgelaufenen  Geschäftsjahre ­
  einen  Gewinn  von  11,4  Millionen  RM.  Dem  standen  aber  gegenüber:
28.8  Millionen  NM  Abschreibungen  auf  uneinbringliche  und  zweifelhafte ­
  Forderungen  (leichtfertige  Kreditgewährungen  an  Barmat,  Kutisker  u.  a.),
so  daß  sich  also  ein  V  e  r  l  u  st  von  12,4  Millionen  NM  ergibt.  Zu  dessen
Deckung  wurde  die  in  die  Goldmark-Eröffnungsbilanz  vom  2.  Januar
1924  eingestellte  Rücklage  in  Höhe  von  3  Mill.  RM  und  die  Rückstellung  von
4.8  Mill.  RM  (es  war  dies  der  Reingewinn  für  1924)  benutzt.  Der  dann  noch
verbleibende  Betrag  in  Höhe  von  4,6  Mill.  RM  wurde  als  V  e  r  l  u  st  für  1926
vorgetragen.  Da  die  Bilanz  für  1926  einen  Reingewinn  von  8,6  Mill.  RM
ergab,  konnte  dieser  Verlust  getilgt  werden.
8.  Die  preußische  Zentralgenossenschaftstafie  Z.
Zur  Förderung  des  genossenschaftlichen  Personalkredits  der  mittleren
und  unteren  Klassen  in  Stadt  und  Land  ist  am  1.  Oktober  1895  (Gesetz
vom  31.  Juli  1895)  die  Preußische  Zentralgenossenschaftskasse  —  gemeinhin ­
  Preußenkasse  genannt  —  ins  Leben  getreten.  Sie  ist  selbständiges ­
  Institut  mit  eigener  juristischer  Persönlichkeit  und  untersteht
dem  preußischen  Finanzministerium.  Als  Grundkapital  gewährte  ihr  der
Staat  5  Mill.  M  in  dreiprozentigen  Konsols.  Wenige  Monate  später
bereits  wurde  die  Einlage  auf  20,  1898  auf  50,  1909  auf  75,  1918  auf
125,  1922  auf  600,  1923  auf  2000  Millionen  M  festgesetzt.  Ende  1926
betrug  das  Kapital  86,1  Millionen  RM,  wovon  19,5  Millionen  RM  noch
nicht  eingezahlt  waren.  Seit  November  1924  besteht  eine  Zweigstelle  in
Frankfurt  a.  M.
Die  Einlage  des  Preußischen  Staates  betrug  Ende  1926  33,6  Millionen
NM.  Die  Stammeinlagen  von  Verbandskassen  beliefen  sich  auf  33  Millionen ­
  RM.  Dazu  treten  noch  24,3  Millionen  NM  Reserven.  Dem
Reich  und  den  Ländern  bleibt  vorbehalten,  sich  gleichfalls  an  der  Anstalt
mit  Stamnieinlagen  nach  näherer  Bestimmung  des  Finanzministeriums
Z  S.  den  Art.  des  Präsidenten  Carl  Semper  im  „Buch  des  Kaufmanns".
  6.  Anst.  S.  550  ff.  H  i  l  l  r  i  n  g  h  a  n  s  ,  Die  Preußische  Zentralgcnossenschaftskasse.
  Berlin  1922.  Das  durch  zahlreiche  Novellen  geänderte
Gesetz  über  die  Preußische  Zentralgenossenschaftskasse  ist  neu  gefaßt  und  in
dieser  neuen  Fassung  in  der  Preußischen  Gesetzsammlung  (Nr.  23)  vom  22.  März
1924  veröffentlicht.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.