Object: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

9. Der Straßburger Kandel am Anfange des 19. Jahrhunderts. 83 
Auch nachdem die französische Revolution die Zollgrenze bis zum Rheine vor 
gerückt und alle Privilegien aufgehoben hatte, blieb der unbeschränkte Transithandel 
dem Elsaß noch eine Zeitlang erhalten; er erhielt sogar durch die Dekrete vom 
10. Juli 1791 und 7. September 1792 eine neue gesetzliche Regelung. Doch der 
Nationalkonvent glaubte auch mit diesem Vorrecht aufräumen zu sollen. Das Gesetz 
vom 24. Juli 1793 hob den Transitverkehr durch die Ostdepartements vollständig auf, 
mit der Begründung, daß dadurch eine für die Interessen der Republik schädliche Ein 
oder Ausfuhr begünstigt werden könnte. Die damalige Kandelsvertretung, das Conseil 
de Commerce, setzte alle Kebel in Bewegung, um eine Zurücknahme dieser Maßregel 
zu erlangen, die keinen anderen Erfolg haben konnte, als den ganzen Durchgangs 
verkehr auf das rechte Nheinufer hinüberzudrängen. Erst 10 Jahre später gelang 
es den Bemühungen des verdienstvollen Straßburger Tribunatsmitgliedes Koch und 
des besonderen Abgesandten des Straßburger Kandels, I. B. Prost, für Straßburg 
wieder günstigere Bedingungen zu erhalten. 
Das Zollgesetz vom 8. Floreal XI, welches in einem besonderen Abschnitt auch 
das Sttaßburger Entrepüt für ausländische Waren regelte, gestattete wieder den Transit 
durch das Elsaß, aber nur für diejenigen Güter, welche keinem Einfuhrverbot unterlagen. 
Die Wiederzulassung des Transits hatte leider nicht den gewünschten Erfolg. 
Sie war keine vollständige, und vor allem, sie war zu spät gekommen. Der Verkehr 
hatte seinen Weg über das rechte Nheinufer gesunden; er war durch die berührten 
deutschen Staaten in jeder Kinsicht gefördert worden. Da zahlreiche Waren, wie 
raffinierter Zucker, Tabakfabrikate und namentlich alle Produkte und Fabrikate Englands 
und seiner Kolonien, von der Einfuhr und Durchfuhr in Frankreich ausgeschlossen 
blieben, so gab der Kandel nach wie vor derjenigen Route den Vorzug, auf welcher 
alle Waren unterschiedslos verkehren durften. Zudem war die Durchfuhr durch das Elsaß 
zahlreichen Zollformalitäten, namentlich der Zollplombe, unterworfen, so daß die Fuhr 
leute, um sich diesen zu entziehen, gerne selbst die längere Reise und die damals 
weniger günstigen Sttaßenverhältnisse des rechten Rheinufers mit in den Kauf nahmen. 
In den ersten Jahren des Kaiserreiches hat die Kandelskammer nicht aufgehört, 
bei jeder Gelegenheit eine Wiederherstellung des früheren unbeschränkten Transitverkehrs 
zu verlangen. Doch traten bald Ereignisse ein, welche den Straßburger Kandelsstand 
für diesen Verlust in reichem Maße entschädigten und jene Forderung für einige Zeit 
in den Kintergrund geraten ließen. 
Im Jahre 1803, kaum ein Jahr nach dem Frieden von Amiens, hatte England 
die Feindseligkeiten gegen Frankreich wiedereröffnet. Seine Flotten beherrschten die 
See und sperrten die französischen Käsen. Die überseeischen Güter, Kaffee, Zucker, 
Baumwolle, Farbstoffe, Spezereiwaren aller Art, mußten neue Wege nach Frankreich 
suchen, und da war es Straßburg, das vermöge seiner vorzüglichen Lage am Rhein 
und der alten kaufmännischen Schulung seines Kandelsstandes berufen war, in die Lücke 
zu treten und als Vermittelungs- und Stapelplatz für den überseeischen Verkehr Frank 
reichs zu dienen. 
So oft die holländischen Käsen für die Schiffe der neutralen Staaten offen waren, 
wurden von dort aus große Mengen Kolonialwaren den Rhein heraus nach Straßburg 
befördert. Dort besorgte der Straßburger Kandel deren Weiterversand nach den an 
grenzenden Departements, nach Paris und selbst nach Südfrankreich. 
Eine ungeahnte Ausdehnung nahm ferner die Einfuhr von Baumwolle aus der 
Levante. Straßburg war die gegebene Einfuhrstelle für diese Ware, welche aus dem 
langen Landweg über Österreich und Süddeutschland ihren Weg nach Frankreich suchen 
mußte. Ihren größten Llmfang erreichte diese Einfuhr in den Jahren 1809 und 1810. 
Die großen Lagerräume im Straßburger Kaufhause waren unzureichend, um die zu 
geführten Baumwollmengen zu fassen, und die Kandelskammer war genötigt, für deren 
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