Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

346

Verpflichtung  auferlegt,  für  die  Stabilität  der  Tschechischen  Kronen  (Abk.:KL
Aussprache  ka  tsches,  im  Verhältnis  von  2.90—3.03  für  100  KL,  Sorge  zu
tragen.
In  den  Geschäftskreis  der  alten  Österreichisch-ungarischen  Bank  teilten
sich  weiter:
die  Jugoslawische  Nationalbank  (Serbische  Nationalbank)
  in  Belgrad  (Kapital:  50  Millionen  Dinar  Golds  und
die  B  a  n  k  P  o  l  s  k  i  (Kapital:  100  Millionen  Zlotys  in  Warschau.
Die  Österreichische  Nationalbank.
Am  1.  Januar  1923  hat  die  O  st  e  r  r  e  i  ch  i  s  ch  e  N  a  t  i  o  n  al  b  an  k  die
Geschäfte  der  „österreichischen  Geschäftsführung  der  Österreichisch-ungarischen ­
  Bank"  übernommen.  Sie  übernahm  sämtliche  Aktiven  und  Passiven ­
  des  alten  Instituts  zugleich  mit  dem  Notenumlauf.  Die  Deckung  des
Notenumlaufs  hat  im  1.  Jahrfünft  20%,  im  2.  24%,  im  3.  28%  und
von  da  ab  331/3  %  des  Gesamtumlaufs  zu  betragen.  Bis  zur  Aufnahme
der  Barzahlungen  sind  von  der  Bank  25  Millionen  in  Goldguthaben
oder  Golddepots  an  den  Hauptplätzen  Europas  und  Amerikas  zu  halten.
Das  Privileg  ist  der  Bank  auf  20  Jahre  verliehen,  kann  dann  aber  verlängert ­
  werden.
Nach  der  im  April  1923  vom  Völkerbünde  erzwungenen  Statutenänderung ­
  mußte  ein  „A  u  s  l  a  n  d  s  -  B  e  r  a  t  e  r"  mit  dem  ständigen  Sitz  in
Wien  bestellt  werden.  Er  ist  berechtigt,  allen  Sitzungen  des  Generalrats
und  des  Direktoriums  mit  beratender  Stimme  beizuwohnen  und  kann  die
Einberufung  des  Generalrats  und  des  Direktoriums  verlangen.
Im  Oktober  1924  wurden  die  Satzungen  der  Nationalbank  in  mehreren
Punkten  geändert.  In  dringenden  Fällen  soll  ein  Exekutivkomitee,
das  aus  dem  Präsidenten,  den  beiden  Vizepräsidenten,  dem  Generaldirektor ­
  und  dem  Generaldirektorstellvertreter  besteht,  Beschlüsse  fassen  über
Angelegenheiten,  für  die  sonst  der  Generalrat  zuständig  ist,  insbesondere
über  Änderungen  des  Zinssatzes  und  über  Ausgleiche  mit  notleidenden
Schuldnern.
Das  Wesentliche  war,  wie  in  Deutschland,  die  Notenbank  darf  nicht  mehr
dem  Staat  Kredit  gewähren.  Dadurch  gelang  es  auch,  trotz  der  großen
wirtschaftlichen  Nöte  des  Landes,  die  österreichische  Krone  im  internationalen ­
  Verkehr  auf  dem  Stande  von  0,0014  Dollar  für  100  K  zu  halten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.