Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Bankiers  ihre  Reserven  bei  ihr  verwahrten,  wurde  sie  in  noch  höherem
Maße  als  die  Zentralnotenbanken  anderer  Länder  die  Z  e  n  t  r  a  l  st  e  l  l  e
des  Geldmarktes,  the  bankers  bank.
Das  englische  Bankgesetz  ist  auf  dem  von  John  Lloyd  (Dord  Overstone)
ausgestellten  currency  principle  aufgebaut:  Die  Banknoten  werden  als
„currency",  als  ein  dem  Gelde  in  seinen  Wirkungen  völlig  gleichartiges
Umlaufsmittel  betrachtet.  Jedes  Land  kann  nur  einen  bestimmten  Betrag
von  Münzen  und  Banknoten  aufnehmen;  durch  Vermehrung  der  Banknoten ­
  müsse  ein  gleicher  Betrag  von  Metallgeld  dem  Verkehr  entzogen
werden.  Die  Lehre  beruht  auf  der  Theorie,  daß  der  Wert  des  Geldes  vom
Quantum,  und  nicht  auch  vom  Bedürfnis  abhängt.  Die  „Bankschulc"
(banUng  principle)  behauptet  demgegenüber,  die  Bank  könne  überhaupt
nicht  mehr  Noten  in  Umlauf  bringen,  als  der  Verkehr  bedürfe.
b)  Verwaltung  der  Bank.
An  der  Spitze  der  Bank  steht  der  Governor  (Präsident),  ihm  zur
Seite  und  als  Stellvertreter  der  Deputy  Governor  (Vizepräsident).  Die
Amtsperiode  des  Governor  währt  zwei  Jahre;  nach  deren  Ablauf  tritt  an
seine  Stelle  der  Oeputy  Governor,  und  als  neuer  Oeputy  Governor  wird
in  der  Regel  der  jeweils  älteste  Direktor  gewählt,  der  noch  nicht  Präsident
gewesen  ist.  In  letzter  Zeit  sind  die  Gouverneure  länger  als  2  Jahre  im
Amt  geblieben.  Montagu  Collet  Norman  ist  jetzt  bereits  das  7.  Jahr
Gouverneur.
Das  Direktorenkollegium  (board  of  directors)  besteht  aus  24  Personen,
durchweg  Londoner  Großkaufleuten  (nicht  Juristen,  wie  in
manchen  anderen  Ländern),  die  von  den  Aktionären  in  der  Generalversammlung ­
  gewählt  werden.  Drei  von  den  Direktoren  scheiden  alljährlich
aus,  und  zwar  in  der  Regel  die  jüngeren.  Diejenigen  Mitglieder,  die
bereits  den  Posten  des  Governor  bekleidet  haben,  bleiben  dauernd  im  Amt
und  bilden  das  Schatzkomitee  (committee  of  treasury),  das  in  allen
wichtigen  Angelegenheiten  dem  Governor  mit  Rat  zur  Seite  steht.
Seit  1918  besteht  der  Posten  eines  „Comptroller“.  Er  übt  gewissermaßen ­
  die  Tätigkeit  eines  Generaldirektors  aus  und  soll  gegenüber  den
ehrenamtlich  tätigen  und  turnusmäßig  ausscheidenden  Gouverneuren  eine
gleichmäßige  Geschäftsführung  gewährleisten.
Die  Generalversammlungen  finden  jährlich  im  März  und
            
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