Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

30 000 Aktien zu 1000 Fr., begründet. Erhöht wurde das Kapital 1803 
auf 45, 1806 auf 90, 1840 auf 91% und 1867 auf 182% Millionen Fr. 
Das alleinige N o t e n p r i v i l e g für Paris erhielt die Bank 1806. 
Im Jahre 1848 wurde sie, nach Ausnahme von neun Provinzialbanken, 
die einzige Zettelbank für ganz Frankreich. Ihre Hauptaufgabe sollte 
nach dem Wunsche Napoleons darin bestehen, billigen Kredit mit 
möglich st seltener Veränderung des Zinsfußes (Dis- 
kontsatzes) zu gewähren. 
Dem Verwaltungsrat der Bank sagte Napoleon: „ . . . vous äevee öerlre eu 
lettres d’or dans le lieu de votre assembl6e ces mots: ,QueI est le but de la 
Banque de France? D’escompter les Credits de toutes les maisons de commerce 
de France ä 4 pour 100‘.“ Die Bank hat sich nicht immer an diese napoleonische 
Forderung gebunden gefühlt und in der richtigen Erkenntnis, daß das Bank 
wesen eines Landes und die Höhe des Zinsfußes sich nicht für ewige Zeiten vom 
grünen Tisch aus regeln laßen, mitunter auch einen höheren Zinssatz als 4 % 
festgesetzt. 
Aus die gegenwärtigen Verhältniße paßt dagegen ein Ausspruch Napoleons 
in der Sitzung des Conseil d’Etat im März 1806: „La Banque n’appartient pas 
seulement aux aotionnaires, eile appartient aussi ä l'Etat pnisqu’il lui donne 
le privilege de battre monnaie. Je veux quo la Banque soit assez dans la main 
du gouvernement et n'y soit pas trop.“ 
Die Leitung derBank liegt in den Händen des Gouverneurs und 
zweier Untergouverneure, die vom Finanzminister vorgeschlagen und vom 
Präsidenten der Republik ernannt werden. 
Die Generalversammlung findet im Januar statt und besteht 
aus den 200 größten Aktionären, die je eine Stimme haben. Sic beschließt 
nach Vorlegung der Jahresrechnung über die D i v i d e n d e. 
Die Vertretung der Aktionäre erfolgt durch 15 „Regent s“ 
und 3 Inspekteure, „Censeurs“. Diese 18 Personen bilden mit dem 
Gouverneur und den beiden Untergouverneuren zusammen den „OonseU 
general", der mindestens einmal wöchentlich zusammentritt, um Bericht 
über die Tätigkeit der Bank zu empfangen. Er setzt den Diskont fest 
und mitunter auch die Höhe der Beträge, bis zu der die Bank diskontieren 
darf. Zur Prüfung der bei der Bank eingereichten Diskonten besteht 
ein „Conseil d’Escompte“, dessen Mitglieder aus den Reihen der 
Bankiers, Kaufleute und Industriellen vom OonseU d’Etat gewählt 
werden. 
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