Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

30  000  Aktien  zu  1000  Fr.,  begründet.  Erhöht  wurde  das  Kapital  1803
auf  45,  1806  auf  90,  1840  auf  91%  und  1867  auf  182%  Millionen  Fr.
Das  alleinige  N  o  t  e  n  p  r  i  v  i  l  e  g  für  Paris  erhielt  die  Bank  1806.
Im  Jahre  1848  wurde  sie,  nach  Ausnahme  von  neun  Provinzialbanken,
die  einzige  Zettelbank  für  ganz  Frankreich.  Ihre  Hauptaufgabe  sollte
nach  dem  Wunsche  Napoleons  darin  bestehen,  billigen  Kredit  mit
möglich  st  seltener  Veränderung  des  Zinsfußes  (Diskontsatzes)
  zu  gewähren.
Dem  Verwaltungsrat  der  Bank  sagte  Napoleon:  „  .  .  .  vous  äevee  öerlre  eu
lettres  d’or  dans  le  lieu  de  votre  assembl6e  ces  mots:  ,QueI  est  le  but  de  la
Banque  de  France?  D’escompter  les  Credits  de  toutes  les  maisons  de  commerce
de  France  ä  4  pour  100‘.“  Die  Bank  hat  sich  nicht  immer  an  diese  napoleonische
Forderung  gebunden  gefühlt  und  in  der  richtigen  Erkenntnis,  daß  das  Bankwesen ­
  eines  Landes  und  die  Höhe  des  Zinsfußes  sich  nicht  für  ewige  Zeiten  vom
grünen  Tisch  aus  regeln  laßen,  mitunter  auch  einen  höheren  Zinssatz  als  4  %
festgesetzt.
Aus  die  gegenwärtigen  Verhältniße  paßt  dagegen  ein  Ausspruch  Napoleons
in  der  Sitzung  des  Conseil  d’Etat  im  März  1806:  „La  Banque  n’appartient  pas
seulement  aux  aotionnaires,  eile  appartient  aussi  ä  l'Etat  pnisqu’il  lui  donne
le  privilege  de  battre  monnaie.  Je  veux  quo  la  Banque  soit  assez  dans  la  main
du  gouvernement  et  n'y  soit  pas  trop.“
Die  Leitung  derBank  liegt  in  den  Händen  des  Gouverneurs  und
zweier  Untergouverneure,  die  vom  Finanzminister  vorgeschlagen  und  vom
Präsidenten  der  Republik  ernannt  werden.
Die  Generalversammlung  findet  im  Januar  statt  und  besteht
aus  den  200  größten  Aktionären,  die  je  eine  Stimme  haben.  Sic  beschließt
nach  Vorlegung  der  Jahresrechnung  über  die  D  i  v  i  d  e  n  d  e.
Die  Vertretung  der  Aktionäre  erfolgt  durch  15  „Regent  s“
und  3  Inspekteure,  „Censeurs“.  Diese  18  Personen  bilden  mit  dem
Gouverneur  und  den  beiden  Untergouverneuren  zusammen  den  „OonseU
general",  der  mindestens  einmal  wöchentlich  zusammentritt,  um  Bericht
über  die  Tätigkeit  der  Bank  zu  empfangen.  Er  setzt  den  Diskont  fest
und  mitunter  auch  die  Höhe  der  Beträge,  bis  zu  der  die  Bank  diskontieren
darf.  Zur  Prüfung  der  bei  der  Bank  eingereichten  Diskonten  besteht
ein  „Conseil  d’Escompte“,  dessen  Mitglieder  aus  den  Reihen  der
Bankiers,  Kaufleute  und  Industriellen  vom  OonseU  d’Etat  gewählt
werden.

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