Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Während  die  Vereinigten  Staaten  mit  ihrer  sehr  großen  Zahl  von  Nationalbanken ­
  bisher  das  Beispiel  für  weitestgehende  Dezentralisation  waren,
wird  durch  das  B  u  n  d  e  s  r  e  s  e  r  v  e  g  e  s  e  tz  vom  23.  Dezember
1913  (Federal  Reserve  Act)  zwar  nicht  1  Zentralnoteninstitut,  wie  in  den
europäischen  Ländern,  errichtet,  aber  das  Gesetz  schasst  doch  in  jedem  der  12
Distrikte,  in  die  die  Union  eingeteilt  wird,  eine  Distriktsbank  (Federal
Reserve  Bank),  die  ihrerseits  wieder  einer  einheitlichen  Aufsicht  in  Washington
unterliegt,  nämlich  dem  Bundesreserverat  (Federal  Reserve  Board.
Das  Ziel  der  Notenresorm  war  die  Einführung  bankmäßig  gedeckter ­
  Noten,  der  Bundesreservenoten.  Die  Garantie
bilden  nicht  mehr  Staatsanleihen,  sondern  eine  Goldreserve,  Wechsel,
Konnossemente  usw.  Die  Herstellung  und  Ausgabe  der  Noten  erfolgt
durch  den  Federal  Reserve  Board,  der  sie  bei  den  Unterschatzämtern  zur
Verfügung  hält.  Die  neuen  Noten  heißen  Federal  Reserve
Notes  und  sind  direkte  Verpflichtungen  der  Vereinigten  Staaten.  Sie
sollen  von  allen  Mitgliedsbanken,  Reservebanken,  sowie  von  allen  Regierungskassen ­
  in  Zahlung  genommen  werden,  und  sie  sind  jederzeit  auf  Verlangen ­
  rückzahlbar,  entweder  in  Gold  beim  Schatzamte  der  Vereinigten
Staaten,  oder  in  Gold  und  sonstigen  gesetzlichen  Zahlungsmitteln  bei  allen
Reservebanken.
Eine  Maximalhöhe  der  auszugebenden  Noten  ist  nicht  festgesetzt.  Hinsichtlich ­
  ihrer  Deckung  besteht  die  Vorschrift,  daß  die  Bundesreservebanken ­
  in  Höhe  der  empfangenen  Noten  diskontfähige  Wechsel  hinterlegen; ­
  auch  über  den  Nominalbetrag  der  auszugebenden  Noten  hinaus
kann  der  Bundesreserverat  noch  Sicherheit  verlangen.  Jede  Bundesreservcbank
  muß  folgende  Reserven  halten:
1.  Gegen  ihre  umlaufenden  Noten  40  %  in  Gold.  Davon  müssen
mindestens  5  %  beim  Schatzamt,  zwecks  Einlösung  der  dort  präsentierten
Noten,  hinterlegt  werden,  während  der  Rest  von  35  %  (bzw.  weniger,
wenn  ein  höherer  Betrag  beim  Schatzamt  lagert)  in  den  eigenen  Tresors
der  Federal  Reserve  Banken  oder  des  Federal  Reserve  Board  bereitgehalten ­
  werden  muß.
2.  Gegen  ihre  sonstigen  Verpflichtungen  35  %  in  Gold  oder  gesetzlichen
Zahlungsmitteln;  d.  h.  also  die  40°/ 0 ige  Notendecknng  ist  nicht  in  die
Deckung  von  Depositen  einzurechnen.
Die  Noten  werden  in  Abschnitten  zu  5,  10,  20,  50  und  100  |  ausgegeben.
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