Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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II. Arten der Börsen. 
L Effektenbörsen. 
Nach der Art der gehandelten Güter sind zu unterscheiden: Effek 
tenbörsen und Warenbörsen. Berlin gliedert: Wertpapier-, 
Produkten- und Metallbörse *). 
Die Effekten- oder Fondsbörsen sind Kapitalmärkte, Märkte für 
lang fristige Kredite, d. h. sie dienen dem Effekten verkehr sVermitt- 
lung zwischen Kapitalbesitzern und Kapitalbedürftigens, und sie sind zu 
gleich Geldmärkte, Märkte für kurz fristige Kredite, d. h. sie dienen 
dem Verkehr in Wechseln sDiskont- und Devisenverkehr), Leihgeld 
s„tagliches Geld", Report-, Lombardverkehr usw.) und Sorten. Die 
„Bewertungsfunktion" der Börse tritt beim Geldmarktverkehr noch mehr 
als beim Effektenverkehr hervor. Zur richtigen Bewertung der Effekten 
sind im allgemeinen nur die „Eingeweihten", d. h. Vorstandsmitglieder 
und Aufsichtsräte der betr. Unternehmung und die Emissionshäuser be 
fähigt. Die Spekulanten suchen zu erforschen, „was los ist" und kaufen 
mit. Insbesondere die kleineren Spekulanten „tun, was die Banken tun 
und halten sich ständig orientiert, wie dort der Wind weht" sP r i on). 
Nach der Tageszeit der Börsenversammlungen spricht man von 
Früh-, Haupt-, Mittags- und Abendbörsen. 
Z. Warenbörsen 2 ). 
Waren, die vertretbar sind sMetalle, Getreide, Baunnvolle), können, 
wie die Wertpapiere, börsenmüßig gehandelt werden (Warenbörsen); 
1) In der Börsenordnung für Berlin vom 10./29. Dezember 1920 (letzter 
Nachtrag vom 17. Oktober 1928) heißt es: 
Die Wertpapierbörse dient dem Abschluß von Großhandelsgeschäften 
in Wertpapieren, in- und ausländischen Wechseln und ausländischen Zahlungs 
mitteln jeder Art. 
Die Produktenbörse dem Abschluß von Großhandelsgeschäften in 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen und anderen Produkten und Waren außer Metallen. 
Die Metallbörse dem Abschluß von Großhandelsgeschäften in edlen 
und unedlen Metallen. 
Außerdem ist in den Börsenräumen der Verkehr in kaufmännischen Hilfs 
leistungen sVersicherungsgeschäft, Frachtgeschäft, Lagereigeschäft u. dgl.) gestattet. 
2) Literatur: I. Hellauer, System der Welthandelslehre. 2. Aufl. 
Berlin 1919. I. Hirsch, Organisation und Formen des Handels, im Grund-
	        
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