Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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II.  Arten  der  Börsen.
L  Effektenbörsen.
Nach  der  Art  der  gehandelten  Güter  sind  zu  unterscheiden:  Effektenbörsen ­
  und  Warenbörsen.  Berlin  gliedert:  Wertpapier-,
Produkten-  und  Metallbörse  *).
Die  Effekten-  oder  Fondsbörsen  sind  Kapitalmärkte,  Märkte  für
lang  fristige  Kredite,  d.  h.  sie  dienen  dem  Effekten  verkehr  sVermittlung
  zwischen  Kapitalbesitzern  und  Kapitalbedürftigens,  und  sie  sind  zugleich ­
  Geldmärkte,  Märkte  für  kurz  fristige  Kredite,  d.  h.  sie  dienen
dem  Verkehr  in  Wechseln  sDiskont-  und  Devisenverkehr),  Leihgeld
s„tagliches  Geld",  Report-,  Lombardverkehr  usw.)  und  Sorten.  Die
„Bewertungsfunktion"  der  Börse  tritt  beim  Geldmarktverkehr  noch  mehr
als  beim  Effektenverkehr  hervor.  Zur  richtigen  Bewertung  der  Effekten
sind  im  allgemeinen  nur  die  „Eingeweihten",  d.  h.  Vorstandsmitglieder
und  Aufsichtsräte  der  betr.  Unternehmung  und  die  Emissionshäuser  befähigt. ­
  Die  Spekulanten  suchen  zu  erforschen,  „was  los  ist"  und  kaufen
mit.  Insbesondere  die  kleineren  Spekulanten  „tun,  was  die  Banken  tun
und  halten  sich  ständig  orientiert,  wie  dort  der  Wind  weht"  sP  r  i  on).
Nach  der  Tageszeit  der  Börsenversammlungen  spricht  man  von
Früh-,  Haupt-,  Mittags-  und  Abendbörsen.
Z.  Warenbörsen 2 ).
Waren,  die  vertretbar  sind  sMetalle,  Getreide,  Baunnvolle),  können,
wie  die  Wertpapiere,  börsenmüßig  gehandelt  werden  (Warenbörsen);
1)  In  der  Börsenordnung  für  Berlin  vom  10./29.  Dezember  1920  (letzter
Nachtrag  vom  17.  Oktober  1928)  heißt  es:
Die  Wertpapierbörse  dient  dem  Abschluß  von  Großhandelsgeschäften
in  Wertpapieren,  in-  und  ausländischen  Wechseln  und  ausländischen  Zahlungsmitteln ­
  jeder  Art.
Die  Produktenbörse  dem  Abschluß  von  Großhandelsgeschäften  in
landwirtschaftlichen  Erzeugnissen  und  anderen  Produkten  und  Waren  außer  Metallen.
Die  Metallbörse  dem  Abschluß  von  Großhandelsgeschäften  in  edlen
und  unedlen  Metallen.
Außerdem  ist  in  den  Börsenräumen  der  Verkehr  in  kaufmännischen  Hilfsleistungen ­
  sVersicherungsgeschäft,  Frachtgeschäft,  Lagereigeschäft  u.  dgl.)  gestattet.
2)  Literatur:  I.  Hellauer,  System  der  Welthandelslehre.  2.  Aufl.
Berlin  1919.  I.  Hirsch,  Organisation  und  Formen  des  Handels,  im  Grund-
            
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