die Interessen der Fondsbörse" auf Grund von Richtlinien, die am
20. Februar 1923 gegeben worden sind. 1925 hat dieser Ausschuß eine
Bereinigung des Marktes vorgenommen und von den unnotierten Werten,
die in der Inflationszeit auf 170 angewachsen waren, die Hälfte gestrichen.
Die Mitglieder der Zulassungsstelle üben ihre Tätigkeit ehre n a m t -
l i ch aus. Die für die Bewilligung der Zulassung erhobenen Gebühren
fließen in die Kasse der Börse bzw. des Handelsorgans, dem die Verwaltung
der Börse obliegt.
Im Haushaltsplan der Industrie- und Handelskammer
Berlin sind für das Rechnungsjahr 1925/26 eingesetzt als „Gebühren für
die Einführung von Wertpapieren zum Börsenhandel" 60 000 RM. Eine
relativ geringe Summe gegenüber den anderen Posten „Gebühren für den
Besuch der Börse und Benutzung der Einrichtungen der Börse" 1 303 000 RM,
„Einnahme aus den Börsensälcn lPlatzmietens" 254 000 RM.
Die Stellung eines Antrags auf Zulassung von Wertpapieren darf
nur von Firmen erfolgen, die an dem betreffenden Börsenplatz ansässig
sind. Da, zwecks Erlangung eines größeren Marktes, die an einer
Provinzbörse eingeführten Papiere später häufig noch Zutritt zur Berliner
Börse suchen, ergibt sich für Berliner Banken und Banksirmen, die
von der Gesellschaft oder dem betr. Konsortium niit der Stellung des
Zulassungsantrages betraut werden, eine gute Einnahmequelle. 20 000,
30 000 NM und niehr werden für diese Tätigkeit liquidiert. —
Z. Zulafimigsantrag und Prospekt.
Sollen Wertpapiere an einer Börse zum Handel zugelassen werden,
so muß von einer an dieser Börse vertretenen Bank oder Bankfirma ein
diesbezüglicher schriftlicher Antrag unter Beifügung des von
dem Antragsteller unterzeichneten Prospektes und verschiedener Nachweise
an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Diese vom Börsengesetz ausdrücklich
geforderte Mitwirkung einer Bank bei der Zulassung von Aktien
zum Börsenhandel ist für die Bank ein sehr ertragreiches Geschäft. Die
dafür geforderte Provision ist unverhältnismäßig hoch. Da eine große
Zahl industrieller Gesellschaften, deren Aktien bisher nur an einer Provinzbörse
zum Handel zugelassen waren, den Wunsch hat, den Aktien ihres
Unternehmens einen größeren Markt zn eröffnen, so sind die Berliner
Banken und Bankfirmen im Vorteil gegenüber den Provinzinstituten.