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d) Rentenbriefe und Landeskultur-Rentenbriefe.
Unter Garantie des Staates sind die preußischen Rentenb
r i c f e (Rentenbank-Gesetz von 1850) ausgegeben. Die Natural- und
Dienstleistungen, zu denen in früheren Zeiten die Bauern ihrem Grund-Herrn
gegenüber verpflichtet waren, sind durch Vermittlung des Staates
in feste Geldrcnten umgewandelt worden. Die Grundherrcu haben für
die Verzichtleistung auf ihr Privileg Rentenbriese empfangen,
während die von ihren Lasten befreiten Bauern an den Staat Geldrenten
zu zahlen haben, die zur Verzinsung und Amortisation der Rentcnbriese
dienen. Durch Gesetz vom 27. Juni 1890 über Rentengüter, vom 7. Juli
1891 betr. die Beförderung zur Errichtung von Rentengütern, und voin
8. Juni 1893 betr. das Anerbcnrecht bei Renten- und Ansiedlungsgütern,
haben die Rentenbanken wieder neue Tätigkeit gefunden. — Gleicher
Art sind die Landrcntenbricfe in S ach se n, die Grnndrentcn-Ablösungsschuldbriefe
in Bayern usw.
Die Landeskultur- Re ntenbanken sin Sachsen, Preußen,
Hessen, Bayern usw.) haben es sich zur Aufgabe gestellt, Vorschüsse zur
Besserung sintensivercn Bearbeitung) des Bodens zu gewähren. Das
preußische Gesetz voni 13. Mai 1879 gibt u. a. als Zweck der Landeskultur-Rentcnbanken
an: Förderung der Bodenkultur, insbesondere Entund
Bewässerungen, Urbarmachungen, Waldknltnr, Uferschntzanlagen,
Anlegung und Unterhaltung von Deichen, Wasserlänfcn usw. Die Mittel
hierzu beschaffen sie sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen, der
Landeskultur-Rente abriefe, für die jedoch, im Gegensatz
zu den Rentenbriefen, eine Staatsgarantie fehlt.
e) Eisenbahn.Prioritäten.
Sie sind Anleihen der Eisenbahngesellschaftcn und genießen, wie der
Name Priorität besagt, hinsichtlich der Verzinsung ein Vorrecht vor
den Aktien; vor den anderen Gläubigern aber besteht ein Vorrang nur
dann, wenn eine spezielle Verpfändung stattgefunden hat. Da in Deutsch,
land die Mehrzahl der Eisenbahnlinien in die Verwaltung des Staates
übergegangen ist, ist die Gattung der deutschen Eisenbahn-Prioritäten
nahezu ausgestorbcn. Für die Kapitalanlage kommen daher, abgesehen
von den Obligationen der Kleinbahnen, fast nur noch die ausländis
ch c n Eisenbahn-Prioritäten in Betracht, deren Sicherheit naturgemäß
sehr verschieden ist.