Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Obligation,  ber  aber  bei  manchen  Gesellschaften  nicht  allzu  hoch  zu  be-Iverten
  sein  dürfte.
Seit  Herbst  1923  werden  wertbeständige  Obligationen  (Sachwert ­
  a  n  l  e  i  h  e  ns,  die  auf  eine  bestimmte  Menge  Kohle,  Kali,  Holz,
Zucker  usw.  lauten,  ausgegeben.  Sie  werden  in  RM  pro  Werteinheit
(Tonne  und  Feingold)  gehandelt;  Stückzinsberechnung  erfolgt  bei  ihnen  nicht.
r.  Aktien').
a)  D  ic  Aktiengesellschaft.  Technik  der  Gründung.
Der  Ursprung  der  Aktiengesellschaften  ist  in  Oberitalien  zu  suchen;  ein
Zusammenhang  mit  den  italienischen  M  o  n  t  i  und  der  alten  Reedereig
  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  steht  nach  neueren  Forschungen  außer  Frage.  Der
moderne  Aktien  Handel  begann  im  Anfang  des  17.  Jahrhunderts,
nach  Begründung  der  Ostindischen  Handels-Kompagnie  [lüS02] *  2 ).  Lange
Zeit  nur  auf  Amsterdam  beschränkt,  dehnte  sich  der  Handel  auf  die  neuen
Verkehrszentren,  London  und  Paris,  aus  und  erlangte  allmählich  erst
seinen  heutigen  Umfang.  Inhaberaktien  wurden  zuerst  in  Frankreich
durch  Law  eingeführt.  In  einer  späteren  Zeit  mußte  die  Erlaubnis
zur  Gründung  von  Aktiengesellschaften  meist  vom  Staate  nachgesucht
werden.  In  Deutschland  fiel  diese  Aufsicht  durch  die  Novelle  vom  11.  Juni
1870  weg.  Bald  aber  stellten  sich  mannigfache  Mißstände  heraus,  so  daß
die  einen  nichts  weniger  als  Abschaffung  der  Aktiengesellschaften,  die
anderen  ein  neues  Aktiengesetz  verlangten.
Eine  durchgreifende  Änderung  erfuhr  das  Aktiengesetz  durch  das
Reichsgesetz,  betreffend  die  Kommanditgesellschaften ­
  auf  Aktien  und  die  Aktiengesellschaften  vom  18.  Juli
1884.  Zahlreiche  weitere  Änderungen  brachte  dann  das  Handelsgesetzbuch ­
  vom  10.  Mai  1897,  das  in  den  §§  178  bis  319  das  Aktienrecht ­
  behandelt.  Drei  Stadien  in  der  Gesetzgebung  über  Aktiengesellschasteu
  sind  zu  unterscheiden:
1)  Literatur:  I.  Fcstner,  Art.  „Aktiengesellschaft"  im  „Buch  des  Kaufmanns". ­
  Ed.  Heilfron,  Lehrbuch  des  Handelsrechts.  Mannheim  1923.
von  L  e  w  i  n  s  k  i  und  S  i  n  t  e  n  i  s  ,  Das  Recht  der  Handelsgeschäfte  und
Handelsgesellschaften.  Leipzig  1909.  W.  R  a  t  h  e  n  a  u  ,  Vom  Aktienwesen.  Berlin ­
  1917.  Kommentare  zum  Handelsgesetzbuche  von  Ehrcnberg,  Staubn,  a.
2 )  Die  erste  Gewinnverteilung  erfolgte  1605  in  Höhe  von  1B  °/ 0 ,  und  zwar
nicht  in  bar,  sondern  in  Pfeffer.
            
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