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Obligation, ber aber bei manchen Gesellschaften nicht allzu hoch zu be-Iverten
sein dürfte.
Seit Herbst 1923 werden wertbeständige Obligationen (Sachwert
a n l e i h e ns, die auf eine bestimmte Menge Kohle, Kali, Holz,
Zucker usw. lauten, ausgegeben. Sie werden in RM pro Werteinheit
(Tonne und Feingold) gehandelt; Stückzinsberechnung erfolgt bei ihnen nicht.
r. Aktien').
a) D ic Aktiengesellschaft. Technik der Gründung.
Der Ursprung der Aktiengesellschaften ist in Oberitalien zu suchen; ein
Zusammenhang mit den italienischen M o n t i und der alten Reedereig
e s e l l s ch a f t steht nach neueren Forschungen außer Frage. Der
moderne Aktien Handel begann im Anfang des 17. Jahrhunderts,
nach Begründung der Ostindischen Handels-Kompagnie [lüS02] * 2 ). Lange
Zeit nur auf Amsterdam beschränkt, dehnte sich der Handel auf die neuen
Verkehrszentren, London und Paris, aus und erlangte allmählich erst
seinen heutigen Umfang. Inhaberaktien wurden zuerst in Frankreich
durch Law eingeführt. In einer späteren Zeit mußte die Erlaubnis
zur Gründung von Aktiengesellschaften meist vom Staate nachgesucht
werden. In Deutschland fiel diese Aufsicht durch die Novelle vom 11. Juni
1870 weg. Bald aber stellten sich mannigfache Mißstände heraus, so daß
die einen nichts weniger als Abschaffung der Aktiengesellschaften, die
anderen ein neues Aktiengesetz verlangten.
Eine durchgreifende Änderung erfuhr das Aktiengesetz durch das
Reichsgesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften
auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 18. Juli
1884. Zahlreiche weitere Änderungen brachte dann das Handelsgesetzbuch
vom 10. Mai 1897, das in den §§ 178 bis 319 das Aktienrecht
behandelt. Drei Stadien in der Gesetzgebung über Aktiengesellschasteu
sind zu unterscheiden:
1) Literatur: I. Fcstner, Art. „Aktiengesellschaft" im „Buch des Kaufmanns".
Ed. Heilfron, Lehrbuch des Handelsrechts. Mannheim 1923.
von L e w i n s k i und S i n t e n i s , Das Recht der Handelsgeschäfte und
Handelsgesellschaften. Leipzig 1909. W. R a t h e n a u , Vom Aktienwesen. Berlin
1917. Kommentare zum Handelsgesetzbuche von Ehrcnberg, Staubn, a.
2 ) Die erste Gewinnverteilung erfolgte 1605 in Höhe von 1B °/ 0 , und zwar
nicht in bar, sondern in Pfeffer.