Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Unternehmungssorm  Anwendung.  Daher  erfolgt  auch  der  Handel  in
Kuxe»  zum  größten  Teil  cm  der  Essener  und  der  Düsseldorfer  Börse.
Die  Kurse  verstehen  sich  in  Mark  für  den  Kux.
b)  B  o  h  r  a  n  t  e  i  l  e.
In  den  neunziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  entstand  die
Bohrgesellschaft,  die  oft  die  Vorstufe  zur  Gewerkschaft  bildet.
Ihr  Zweck  ist,  durch  Bohrungen  an  verschiedenen  Stellen  zu  suchen,  ob
irgendwo  abbaufähige  Mineralschätze  (Kali,  Kohlen  oder  Erdöl)  vorhanden ­
  sind.  Diese  Bohrungen  verschlingen  mitunter  recht  große  Summen.
Ist  die  Gesellschaft  aber  fündig  geworden,  und  hat  sie  auf  Antrag  das
Bergwcrkseigentum  verliehen  erhalten,  so  geht  aus  der  Bohrgesellschaft,
die  nur  eine  Versuchsgesellschaft  war,  in  der  Regel  eine  Gewerkschaft  oder
eine  Aktiengesellschaft  hervor.
Braucht  die  Bohrgesellschaft  Geld  zur  Begleichung  ihrer  Verbindlichkeiten, ­
  so  müssen  die  Anteilshaber  es  unbedingt  aufbringen.  Gerät  die
Gesellschaft  in  Konkurs,  so  haftet  jeder  Teilnehmer  mit
seinein  ganzen  Vermögen  für  die  Verbindlich  kette  n
der  Gesellschaft.  Von  dieser  Haftung  kann  er  sich  n  i  ch  t  dadurch
befreien,  daß  er  seinen  Anteil  an  die  Gesellschaft  abtritt.
Ist  schon  beim  Erwerb  von  Kuxen  größtmögliche  Vorsicht  notwendig,
so  noch  mehr  bei  dem  Erwerbe  von  B  o  h  r  a  n  t  e  i  l  e  n.  Wer  nicht  genau
über  die  einschlägigen  Verhältnisse  unterrichtet  und  nicht  in  der  Lage  ist,
ein  größeres  Risiko  zu  übernehmen,  wird  gut  tun,  derart  spekulative
Papiere,  die  allerdings  mitunter  auch  große  Chancen  bieten  (siehe  Internationale ­
  Bohrgesellschaft),  nicht  zu  erwerben.  Ein  Bohranteil  hat  mit
einem  Blankoakzept  insofern  Ähnlichkeit,  als  die  Summe,  zu  deren  Zahlung ­
  der  Besitzer  verpflichtet  wird,  und  für  die  er  mit  seinem  gesamten
Vermögen  haftet,  beliebig  ausgefüllt  werden  kann.  Oft  sind  Bohranteile
nur  loszuwerden,  wenn  der  Besitzer,  anstatt  etwas  zu  erhalten,  in  Rücksicht ­
  auf  die  Zubnßepflicht  noch  einen  gewissen  Betrag  draufzahlt.
4.  Los-  und  Prämienanleihen.
Am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  entstand  eine  neue  Form  amortisabler
Staatsanleihen,  die  entweder  überhaupt  keine  Zinsen  brachten  oder  niedrigere ­
  als  die  sonst  landesüblichen.  Die  ersparten  Zinsen  wurden  zur
            
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