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bzw. etw. bez. B., daß nur ein kleiner Betrag zu dem notierten Kurse gehandelt
werden konnte
— (lies: gestrichen) sagt, daß ein Umsatz in dem betreffenden Papier
nicht stattgefunden hat, ein Kurs nicht zustande gekommen ist.
Ersieht der Kursmakler aus seinen Aufträgen, daß der Kurs eineS
Papieres erheblich höher oder erheblich niedriger als am v-ran-
gegangenen Börsentage sein wird, so ist er verpflichtet, dies auf einer
Tafel dem Börsenpublikum sichtbar zur Kenntnis zu bringen. Durch
Anschreiben der Papiere an den Tafeln in den Maklerschranken soll das
Börsenpublikum auf die voraussichtlichen Kurserhöhungen bzw. Kurs
rückgänge aufmerksam gemacht und zur Erteilung bzw. Rückziehung von
Orders veranlaßt werden. Eine voraussichtlich große Kurssteigerung
Wird angekündigt durch die Zeichen +++ (lies: plus plus), ein vor
aussichtlich großer Kursrückgang durch die Zeichen (minus mi
nus). Die Kursermittlung darf dann erst frühestens am nächsten Tage
erfolgen.
K u r s a n o m a l i e n, d. h. erhebliche Kursunterschiede zwischen
innerlich gleichwertigen Effekten, ergeben sich mitunter aus börsentech
nischen Momenten.
llber fortlaufende (schwankende) Kurse, die an einigen
deutschen Börsen neben dem Einheitskurs für eine Anzahl Wertpapiere
notiert werden, s. S. 432 f.
b) Ultimokurse.
Um 12 Uhr, der amtlich festgesetzten Anfangszeit der Börse, beginnen
die beiden zu einer Gruppe vereinigten Kursmakler die e r st e n K u r s e
der auf Zeit, per ultimo (siehe S. 447 ff.), gehandelten Effekten festzu
stellen. Sie überblicken die in ihren Büchern eingetragenen Orders und
teilen sich gegenseitig mit, bei welchem Kurse sie „g l a t t" sind, d. h.
weder zu kaufen noch zu verkaufen haben. Braucht der eine Kursmakler
Ware, so sagt ihm der andere, ob und zu welchem Kurse er zu verkaufen
hat. Ist der eine Abgeber, so sagt der andere, ob und zu welchem Kurse
er kaufen würde. Die öffentlich vor sich gehenden Verhandlungen führen zu
st In der Breslauer Börsenordnung heißt es (8 40): Kamen Abschlüsse
nur im Nennwerte unter 8000 M zustande, so bezeichnet dies der Zusatz: „etw.
.bz.“, beziehungsweise „etw. bz. u. B.“, beziehungsweise „etw. bez. u. G. k .