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damit sagen: Ich kaufe Anteile der Berliner Handelsgesellschaft zum
Kurse von 169,25%. Will er zu diesem Kurse verkaufen, so ruft er:
„Handels 9% Brief".
„9>/ 4 aussuchen" heißt: Der Makler ist zu dem angegebenen Kurse sowohl
Käufer wie Verkäufer. Er erklärt sich, wenn ihm die gewöhnliche Courtage
bewilligt wird, zu beiden Geschäften bereit.
Stehen infolge politischer Verhältnisse oder aus anderen Gründen den
Verkäufern keine oder nur wenig Käufer gegenüber, so werden seitens
der Bankwelt, zur Abschwächung der unvermeidlichen Markterschütte
rungen, mitunter Jnterventionskonsortien (Kursregulie-
rungssyndikate) gebildet. Die Banken kaufen, um ein weiteres, rapides
Herabgehen der Kurse zu verhüten, für eigene Rechnung Effekten, in der
Erwartung, sie später, wenn wieder Aufnahmelust des Publikums besteht,
ohne Schaden, vielleicht gar mit Gewinn, abstoßen zu können.
Als im Juli 1914 die politischen Verhältnisse sich aufs Äußerste zuspitzten,
war der Ultimomarkt unter die dem Konsortium angehörenden Berliner Groß
banken und erste Banksirmen aufgeteilt. Die „Frankfurter Ztg." schrieb (1915
Nr. 196): „Cs verschlägt nichts, wenn man mitteilt, daß der Gesamtauf
nahmebestand beider Konsortien sich auf knapp 20 Will. M gestellt hat.
Im Gegenteil, diese im Grunde sehr geringfügige Ziffer liefert einen Beweis
für die verhältnismäßige Ruhe, mit der das deutsche Kapitalistenpublikum, das
sich aus die Fundierung der Mehrzahl der in Betracht kommenden Ultimo
werte verließ und verlassen konnte, ebenso vertrauensvoll den Ereignissen ins
Auge sah. Selbstverständlich hat die Streichung der Kurse am 31. Juli und
die Schließung der Börseneinrichtungen mit diesem Tage wesentlich dazu bei-
getragen, daß die Ziffer nicht stärker anschwoll. Aber gemessen an dem, was
im Auslande für solche Stützung hat aufgewendet werden müssen, erscheint
das Objekt von 20 Mill. M für einen Hauptbörsenplatz sehr gering."
Als im Oktober 1918 ein Konsortium seitens der Mitglieder der Stempel-
vereinigung gebildet worden war, zwecks Aufnahme von führenden Börsen
werten, wurde beschlossen, jedem Mitglied der Vereinigung ein bestimmtes
Marktgebiet für die Jnterventionstätigkeit zuzuweisen. Nach einem einige
Tage darauf gefaßten Beschluß sollten die Mitglieder die bei ihnen zum Ver
kauf gegebenen Werte, um den Markt vor weiteren Erschütterungen zu be
wahren, selbst übernehmen.
3. Der Luvszettel.
Man unterscheidet an der Börse den amtlichen Verkehr und den
freien Verkehr. Im amtlichen Kurszettel werden nur die
Papiere notiert, die zum Handel an der Börse durch die Börsenorgane