Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

im Reichsanzeiger von dem aus der Urkunde Verpflichteten bekanntgemacht 
worden sind, oder bezüglich deren glaubhaft gemacht wird, daß sie zur Zeit der 
Lieferung im Auslande mit Opposition belegt waren, geliefert worden, so ist 
der Lieferer verpflichtet, sie gegen umlaufsfähige Stücke umzutauschen ss.S.314). 
Die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich der Zinsen bis zum Kauf 
tage hat bei Ablieferung der verkauften Werte gegen quittierte Rechnung 
und Nummernverzeichnis (Bordereau) zu erfolgen. In der Pfennigreihe 
fallen Beträge unter 5 Pf. fort; Beträge über 6 Pf. werden für 10 Pf. 
gerechnet. Die Lieferung der gekauften Wertpapiere erfolgt in der 
Regel am nächstfolgenden Börsentage vormittags in der Zeit von 9% 
bis 12 Uhr. Fast alle Berliner Banken und Bankiers bedienen sich hier 
für der Vermittlung der „Bank des Berliner Kassenvereins" skurz „K of 
fen v e r e i n" genannt). 
Die Effektenposten werden mit Rechnung, begleitet von einem Ver 
zeichnis, in dem die einzelnen Posten zusammengerechnet sind, an dem 
den: Verkaufstag folgenden Werktag bis 4 sSonnabends bis 1 / 2 3) Uhr 
beim Kassenverein eingeliefert. Sie sind mit einem Kreuzbande versehen, 
das den Namen des Empfängers, den Rechnungsbetrag und den Namen 
des Einlieferers enthält. Die Posten werden vom Kassenverein nach dem 
Namen der Empfänger geordnet und diesen am nächsten Vormittag mit 
einer addierten Aufstellung der Einzelbeträge ausgehändigt. Posten, die 
nicht in Ordnung gehen, müssen bis 4 Uhr nachmittags an den Kassen 
verein zurückgeliefert werden, der sie dann dem Einlieserer zurückgibt 
und ihn für den Gegenwert belastet. Geschieht die Rücklieferung nicht bis 
zu dieser Zeit, so kann sich der Empfänger nur noch direkt an den Ein- 
lieferer halten. 
Eine Firma, die kein Konto beim Kassenverein besäße und an einem 
Tage an 75 Firmen Effekten zu liefern und von 60 Firmen Effekten zu 
bekommen hätte, würde zur Ablieferung der Effekten mindestens 5—6 
Boten benötigen. Sie würde ferner einen großen Kasfenbestand für die 
von ihr abzunehmenden Posten halten müssen, da sie die Gelder, die sie 
einziehen läßt, erst mittags, wenn die Boten zurückgekehrt sind, zur Ver- 
fügung hätte. Nimmt die Firma dagegen die Dienste des Kassenvereins 
in Anspruch, so benötigt sie zur Abwicklung dieser Geschäfte nur einen 
einzigen Boten für 1—2 Stunden, und sie braucht ferner nur für die 
Deckung eines zu ihren Lasten entstehenden Saldos Sorge zu tragen.
	        
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