Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

im  Reichsanzeiger  von  dem  aus  der  Urkunde  Verpflichteten  bekanntgemacht
worden  sind,  oder  bezüglich  deren  glaubhaft  gemacht  wird,  daß  sie  zur  Zeit  der
Lieferung  im  Auslande  mit  Opposition  belegt  waren,  geliefert  worden,  so  ist
der  Lieferer  verpflichtet,  sie  gegen  umlaufsfähige  Stücke  umzutauschen  ss.S.314).
Die  Zahlung  des  Kaufpreises  zuzüglich  der  Zinsen  bis  zum  Kauftage ­
  hat  bei  Ablieferung  der  verkauften  Werte  gegen  quittierte  Rechnung
und  Nummernverzeichnis  (Bordereau)  zu  erfolgen.  In  der  Pfennigreihe
fallen  Beträge  unter  5  Pf.  fort;  Beträge  über  6  Pf.  werden  für  10  Pf.
gerechnet.  Die  Lieferung  der  gekauften  Wertpapiere  erfolgt  in  der
Regel  am  nächstfolgenden  Börsentage  vormittags  in  der  Zeit  von  9%
bis  12  Uhr.  Fast  alle  Berliner  Banken  und  Bankiers  bedienen  sich  hierfür ­
  der  Vermittlung  der  „Bank  des  Berliner  Kassenvereins"  skurz  „K  offen ­
  v  e  r  e  i  n"  genannt).
Die  Effektenposten  werden  mit  Rechnung,  begleitet  von  einem  Verzeichnis, ­
  in  dem  die  einzelnen  Posten  zusammengerechnet  sind,  an  dem
den:  Verkaufstag  folgenden  Werktag  bis  4  sSonnabends  bis  1 / 2 3)  Uhr
beim  Kassenverein  eingeliefert.  Sie  sind  mit  einem  Kreuzbande  versehen,
das  den  Namen  des  Empfängers,  den  Rechnungsbetrag  und  den  Namen
des  Einlieferers  enthält.  Die  Posten  werden  vom  Kassenverein  nach  dem
Namen  der  Empfänger  geordnet  und  diesen  am  nächsten  Vormittag  mit
einer  addierten  Aufstellung  der  Einzelbeträge  ausgehändigt.  Posten,  die
nicht  in  Ordnung  gehen,  müssen  bis  4  Uhr  nachmittags  an  den  Kassenverein ­
  zurückgeliefert  werden,  der  sie  dann  dem  Einlieserer  zurückgibt
und  ihn  für  den  Gegenwert  belastet.  Geschieht  die  Rücklieferung  nicht  bis
zu  dieser  Zeit,  so  kann  sich  der  Empfänger  nur  noch  direkt  an  den  Einlieferer
  halten.
Eine  Firma,  die  kein  Konto  beim  Kassenverein  besäße  und  an  einem
Tage  an  75  Firmen  Effekten  zu  liefern  und  von  60  Firmen  Effekten  zu
bekommen  hätte,  würde  zur  Ablieferung  der  Effekten  mindestens  5—6
Boten  benötigen.  Sie  würde  ferner  einen  großen  Kasfenbestand  für  die
von  ihr  abzunehmenden  Posten  halten  müssen,  da  sie  die  Gelder,  die  sie
einziehen  läßt,  erst  mittags,  wenn  die  Boten  zurückgekehrt  sind,  zur  Verfügung
  hätte.  Nimmt  die  Firma  dagegen  die  Dienste  des  Kassenvereins
in  Anspruch,  so  benötigt  sie  zur  Abwicklung  dieser  Geschäfte  nur  einen
einzigen  Boten  für  1—2  Stunden,  und  sie  braucht  ferner  nur  für  die
Deckung  eines  zu  ihren  Lasten  entstehenden  Saldos  Sorge  zu  tragen.
            
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